Dr. Christine Hohmann-Dennhardt
Dies trifft auch auf die Frage der Rechtspositionen nicht miteinander verheirateter Eltern gegenüber ihren nichtehelichen Kindern zu. Hier hat es in den letzten Jahrzehnten sichtbare Veränderungen gegeben. Das gilt zum einen für die Zahl der Kinder, die nicht einer Ehe entstammen. Sie ist auch in Deutschland stetig angestiegen. Zwar wachsen immer noch 76,8 % der Kinder in ehelich verbundenen Gemeinschaften auf. Doch der Rückgang der ehelich geborenen Kinder ist deutlich. Er machte von 1996 bis 2006 in Westdeutschland 5 %, in Ostdeutschland 14 % aus. Entsprechend stieg der Anteil der Kinder, die bei einem Elternteil leben, auf 16,1 % und derjenigen, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aufwachsen, auf 7,1 % an. Für immer mehr Eltern und Kinder ist die Regelung der Sorgetragung für das nichteheliche Kind also von maßgeblicher Bedeutung.
Zum anderen haben sich die Einstellungen in der Bevölkerung zu nichtehelichen Kindern, zu deren Müttern und zur (Rechts-)Beziehung dieser Kinder zu ihren Vätern, vor allem aber auch das Rollenverständnis von Vätern nichtehelicher Kinder grundlegend gewandelt. Während es bis weit in die zweite Hälfte des letzten Jahrhunderts noch für Frauen als Schmach galt, ein nichteheliches Kind zu bekommen, und diese Kinder selbst ebenfalls stigmatisiert wurden, wird es mittlerweile nicht mehr für anstößig gehalten, vielmehr als normal empfunden, wenn Kinder nichtehelich geboren werden und von einem Elternteil, in der Regel ihrer Mutter (90 % der Alleinerziehenden sind Frauen), aufgezogen werden oder bei ihren ohne Trauschein zusammenlebenden Eltern aufwachsen. Dazu nimmt die Zahl der Väter zu, die Verantwortung für ihre nichtehelichen Kinder tragen und nicht nur zur Zahlung von Unterhalt herangezogen werden, sondern Kontakt mit ihren Kindern pflegen wollen, auch und gerade wenn diese nicht mit ihnen zusammenleben.