Am 13.2.2019 haben sich die Mehrzahl der Sachverständigen für eine bessere Betreuung der Kinder geschiedener Eltern, aber gegen eine Festlegung auf das sogenannte Wechselmodell ausgesprochen. Hintergrund der Anhörung war der FDP-Antrag der ein familienrechtliches Wechselmodell als Regelfall einführen will (19/1175), während Die Linke gegen eine Festschreibung des Modells ist (19/1172).
Der FDP-Antrag war vor rund einem Jahr Thema einer Plenardebatte, wurde aber von den anderen Fraktionen abgelehnt (Wechselmodell als Regelfall? Auszüge aus der Debatte des Deutschen Bundestages vom 15.3.2018, FF 2018, 486).
Mehrere Experten verwiesen in ihren Stellungnahmen auf die bereits seit Jahren zum Teil heftig und auch ideologisch geführte Diskussion zum Thema Wechselmodell. Auch sähen weder das Bundesverfassungsgericht noch der Bundesgerichtshof eine Pflicht des Gesetzgebers, getrennt lebenden Eltern eine paritätische Betreuung vorzugeben.
Die Abgeordneten wollten von den Sachverständigen vor allem wissen, wie mögliche Reformen im Umgangsrecht aussehen könnten, wie sich das Wechselmodell in finanzieller Hinsicht auf die Eltern auswirkt und wie der Staat bei einer stärkeren paritätischen Betreuung Unterstützung leisten kann.
Gegen Festschreibung als gesetzlichen Regelfall
Brigitte Meyer-Wehage vom Deutschen Juristinnenbund plädierte im Ergebnis der jahrelangen Diskussion gegen eine Festschreibung des Wechselmodells als gesetzlichen Regelfall und für mit Bedacht geführte Diskussionen zu Änderungen im Kindesunterhalt. Zudem müssten tragfähige Lösungen für paritätische Betreuungsmodelle auch für getrennt lebende Eltern und ihre Kinder im Grundsicherungsbezug entwickelt werden. Meyer-Wehage betonte wie auch die anderen Sachverständigen, dass jede gesetzliche Änderung unter dem Vorbehalt des Kindeswohls zu stehen habe.
Für Anja Kannegießer vom Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen zeigt sich kein einheitliches Bild in den internationalen Forschungsergebnissen zum Thema Wechselmodell, wobei sich in Deutschland nur wenig Forschung dazu finde. Die Praxis zeige, dass es die Dominanz eines Modells aus der Kinderperspektive nicht geben könne. Vielmehr müsse im Einzelfall auf die Bedürfnisse des Kindes und die Familiensituation abgestellt werden.
Hohe Anforderungen an alle Beteiligten
Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, begrüßte den Antrag der Linken und warnte in ihrer Stellungnahme vor der Vorgabe des Wechselmodells als Regelfall durch den Gesetzgeber, denn er verhindere damit die jeweils beste Lösung für das Kindeswohl. Deshalb sollten Eltern ihr Familienleben weiterhin autonom und individuell gestalten und sich für ein Betreuungsmodell entscheiden, welches den Bedürfnissen aller Beteiligten, aber vorrangig dem Wohl ihres Kindes Rechnung trägt. Nötig sei dabei eine ergebnisoffene Beratung.
Auch Hoheisel gab zu bedenken, dass Vorteile eines Wechselmodells für Kinder wissenschaftlich nicht belegt und die langfristigen Wirkungen auf Kinder noch nicht ausreichend erforscht seien. Zudem stelle es hohe Anforderungen an alle Beteiligten und eigne sich nicht als gleichstellungspolitisches Instrument.
Festlegung auf ein Modell nicht empfehlenswert
Eva Becker vom Deutschen Anwaltverein verwies wie auch andere Sachverständige auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Gerichte bei der Entscheidung über den Kindesumgang frei sind und damit einem Wechselmodell nichts im Weg steht. Dies sei eine gute Grundlage für eine Reform des Familienrechts.
Eine Festlegung auf ein Modell sei dagegen nicht empfehlenswert. Stattdessen bräuchten die Eltern mehr staatliche Unterstützung zum Beispiel bei der Mediation. Ferner regte sie an, außergerichtliche Einigungen verbindlich zu machen.
Heinz Kindler, Diplom-Psychologe vom Deutschen Jugendinstitut, konstatierte ein wachsendes Interesse am Wechselmodell. Hier sei die Politik gefordert, Voraussetzungen zu schaffen. Keine Grundlage sehe er jedoch für die Einführung des Wechselmodells als Regelfall.
Elternautonomie weiter stärken
Sabine Walper, Forschungsdirektorin am Deutschen Jugendinstitut, verwies auf das gestiegene Engagement der Väter in der Kinderbetreuung. Aus ihrer Sicht spricht dem Wechselmodell als Regelfall jedoch entgegen, dass es keine paritätische Rollenverteilung gebe. Walper sprach sich stattdessen dafür aus, die Elternautonomie weiter zu stärken.
Quelle:
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2019/kw07-pa-recht-591622
FF 5/2019, S. 181 - 182