OLG Hamburg, Beschl. v. 25.6.2021 – 2 UF 14/21

Endet die Verfahrensstandsschaft des betreuenden Elternteils gemäß § 1629 Abs. 3 BGB durch rechtskräftige Scheidung, Änderung des Obhutsverhältnisses oder Sorgerechts oder durch Volljährigkeit des Kindes, kann der Schuldner dies im Wege der Vollstreckungsabwehrklage gemäß § 767 ZPO geltend machen.

Autor: Gabriele Ey, Vorsitzende Richterin am OLG a.D., Bonn

FF 5/2022, S. 215 - 217

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge