Wie bereits letztes Jahr sollen auch dieses Jahr zunächst zwei Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) angesprochen werden, die für die nationale Praxis von Interesse sein dürften.

Das Verfahren Sioud v. Germany betrifft einen Fall des durch das Kind verweigerten Umgangs mit dem Vater.[1] Der Gerichtshof kommt zu einer Verurteilung Deutschlands wegen einer Verletzung des Rechts des Vaters auf Familienleben nach Art. 8 I EMRK durch deutsche Gerichte. Das OLG hätte, da Anzeichen bestanden, dass die Umgangsverweigerung des Kindes auf dem Verhalten des Obhutselternteils beruht und die Fachbeteiligten übereinstimmend die Einholung eines Sachverständigengutachtens angeregt haben, sich im Einzelnen mit den festgestellten Anzeichen auseinandersetzen und ausreichende Gründe darlegen müssen, warum es den Anregungen nicht folgt. Auch sei die Wiederholung der Kindesanhörung notwendig gewesen, da das OLG andere Konsequenzen aus der erstinstanzlichen Kindesanhörung gezogen hat als das Familiengericht.[2]

Das zweite Urteil betrifft ebenfalls ein Umgangsverfahren und ist aus zwei Gründen relevant: zum Einen weist der Gerichtshof auf die Verpflichtung der Gerichte hin, die Gründe für eine Umgangsverweigerung des Kindes zu ermitteln und Maßnahmen zur Wiederanbahnung von Umgang einzuleiten, soweit Kindeswohlgesichtspunkte dem nicht entgegenstehen.[3] Zum Anderen verweist der Gerichtshof auf die Verpflichtung der nationalen Gerichte, in Umgangsverfahren den Kontext häuslicher Gewalt bei der zu treffenden Entscheidung zu berücksichtigen.[4]

[1] EGMR, Urt. v. 24.10.2023 – 48698/21, Sioud v. Germany, BeckRS 2023, 28794 = NZFam 2023, 1134 (m. Anm. Volke).
[2] Zum Thema Kindesanhörung und Kindeswillen in der Rechtsprechung des EGMR gibt es einen sog. "factsheet", abrufbar unter: https://ks.echr.coe.int/documents/d/echr-ks/right-of-the-child-to-be-heard-in-domestic-proceedings-on-family-matters.
[3] EGMR, Urt. v. 17.10.2023 – 55351/17, Luca v. The Republic of Moldova, Rn 89 f., 94, BeckRS 2023, 27891.
[4] EGMR, Urt. v. 17.10.2023 – 55351/17, Luca v. The Republic of Moldova, Rn 89 f., 91 f., BeckRS 2023, 27891.

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