Durch ein beim Standesamt neu einzurichtendes (Urkunds-)Verfahren soll eine rechtliche Elternschaft des Ehegatten mittels einvernehmlicher Erklärungen ohne gerichtliche Beschlussentscheidung niedrigschwellig beseitigt werden können. Es ist bereits fraglich, ob bei den Standesämtern dafür ausreichende Expertise und Ressourcen bestehen. Wird eine rechtliche Elternstelle daraufhin jedoch beseitigt, kann sogleich einschränkungslos und ohne weitere Beteiligung des Standesamtes durch notarielle Urkunde eine neue 2. Elternstelle installiert werden. Aber auch für diese wird eine einvernehmliche Korrektur oder Anfechtungsmöglichkeit vorgesehen. Das widerspricht aus Sicht des DAV dem Prinzip der Statuswahrheit und -sicherheit und sollte für einen Referentenentwurf kritisch hinterfragt werden.

Quelle: https://anwaltverein.de/de/newsroom/sn-09-24-eckpunkte-abstammungsrecht

FF 5/2024, S. 180 - 181

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