Die Vorstellung des Neun-Felder-Modells macht zunächst einmal deutlich, dass der beratende Anwalt im Mandantengespräch, gerade in der familienrechtlichen Beratung, aus seiner manipulierenden Rolle heraustreten kann und muss.

Seine eigenen Erfahrungen im Umgang mit Mandanten dürfen nicht zur Ansicht führen, dass er sogleich meint zu wissen, welche Wünsche der Mandant tatsächlich habe.

Durch Fragen nach seinen in ihm ruhenden Lösungsmöglichkeiten kann ein Ziel definiert werden.

Diesem Ziel müssen die prozessualen Überlegungen folgen, was unabhängig von dem Ergebnis zu einer Befriedigung des Mandanten im Mandatsverhältnis führen wird.

Auch in der Gerichtsverhandlung, ggf. auch in Schriftsätzen, kann nach dem Ziel des Prozessgegners geforscht werden, der, wenn er erstmal seine Überraschung über die Art der Fragestellung der Gegenseite überwunden hat, zur kreativen Lösung beitragen kann.

Ziel ist ein Lösungsansatz, den die Parteien des Verfahrens selbst entwickeln, mit dem sie sich deshalb auch voll identifizieren, und nicht einen Vergleich zu schließen haben, der den Wünschen des Gerichts und der Verfahrensbevollmächtigten entspricht.

Der Mandant wird sich verstanden und "abgeholt" fühlen.

Es bedarf auch keiner weiteren Ausführungen, dass das geschilderte Modell auch dem "Berater" in Beziehungskonflikten von Freunden und in eigenen Beziehungskonflikten dienlich sein kann.

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