Am 3. Januar 2009 verstarb Vorsitzender Richter am BGH a.D. Friedrich Lohmann kurz vor Vollendung seines 80. Lebensjahrs. Mit ihm ist ein überragender Jurist und zugleich eine außergewöhnlich schaffenskräftige und stets überzeugend auftretende und wirkende Richterpersönlichkeit von uns gegangen. Sein Name wird mit dem Familienrecht verbunden bleiben.
Friedrich Lohmann wurde am 13. Februar 1929 in Minden geboren. Nach den beiden juristischen Staatsprüfungen, die er 1951 und 1957 in Köln und in Düsseldorf ablegte, trat er in den höheren Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen ein und wurde 1961 zum Landgerichtsrat ernannt. 1966 erfolgte die Ernennung zum Oberlandesgerichtsrat beim Oberlandesgericht Hamm. Ab 1967 war er für drei Jahre hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamts; von 1970 an war er als Ministerialrat im Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen auf dem Gebiet des Ausbildungs- und Prüfungswesens tätig.
Dem Bundesgerichtshof gehörte Friedrich Lohmann seit 1974 an. Er war zunächst Mitglied des u.a. für Schadensersatzansprüche gegen den Staat und juristische Personen des öffentlichen Rechts, Entschädigungsansprüche bei Enteignung und Aufopferung sowie Baulandsachen zuständigen III. Zivilsenats. 1980 wechselte er als stellvertretender Vorsitzender in den Familiensenat, den jetzigen XII. Zivilsenat, dessen Vorsitzender er 1982 wurde.
Der Familiensenat stand bei der Interpretation und Fortbildung des am 1. Juli 1977 völlig neu gestalteten Ehe- und Familienrechts vor ungewöhnlichen und schwierigen Aufgaben. Mit größter Sorgfalt und Gründlichkeit und einem bewundernswerten Arbeitseinsatz hat Friedrich Lohmann sich das für ihn neue Rechtsgebiet erschlossen. Unter seiner Mitwirkung sowie unter seinem Vorsitz ist es dem Senat gelungen, in dieser besonders sensiblen und alle Bevölkerungskreise betreffenden Materie eine weitgehend einheitliche Rechtsprechung der Familiengerichte zu sichern und die Akzeptanz der neuen Regelungen in der Bevölkerung zu stärken. Die in der damaligen Zeit gefällten grundsätzlichen Entscheidungen sind nicht nur Zeugnisse der großen Verdienste, die Friedrich Lohmann sich um die höchstrichterliche Rechtsprechung im Familienrecht erworben hat, sondern sie sind teilweise auch vom Gesetzgeber aufgegriffen worden, so z.B. in § 1579 BGB durch das Unterhaltsänderungsgesetz vom 20. Februar 1986. Dass diese Rechtsprechung im Laufe der Zeit Änderungen erfahren hat, liegt in der Natur der Sache und schmälert die Verdienste des Verstorbenen nicht.
Wegen seiner großen Kenntnisse und Erfahrungen war Friedrich Lohmann auf dem Gebiet des Familienrechts ein gefragter Referent; er hat durch viele Vorträge zum breiten Verständnis des neuen Rechts beigetragen. Unvergessen ist seine in 8. Aufl. erschienene "Neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Familienrecht".
Auch nach dem Eintritt in den Ruhestand blieb Friedrich Lohmann dem Familienrecht verbunden, dessen weitere Entwicklung er durch Gespräche und mit Diskussionsbeiträgen begleitet hat. Familienrechtler in Praxis und Lehre haben mit ihm einen außerordentlich geschätzten Ratgeber verloren.
Die Arbeitsgemeinschaft für Familienrecht im Deutschen Anwaltverein sowie Herausgeber, Beirat und Redaktion des Forum Familienrecht werden ihn dankbar in Erinnerung behalten.
Beatrix Weber-Monecke, Richterin am BGH