Ein weiteres Beispiel soll ein Formular für Geschiedenenunterhalt sein. Hier zeigt sich zum einen, dass es sinnvoller bzw. praktischer ist, an den Lebenssachverhalt, und nicht an die einzelne Anspruchsgrundlage anzuknüpfen, weil bspw. sich das Verhältnis von Aufstockungsunterhalt zu den übrigen Anspruchsgrundlagen[30] schwierig gestalten kann. Zum anderen verdeutlicht das Formular, wie hilfreich die optische Gegenüberstellung des widerstreitenden Vortrags sein kann.

 
Antrag Antragsteller-/Antragsgegnerseite[31] Antrag Antragsteller-/Antragsgegnerseite
   
Vortrag Unterhaltsgläubiger_in Vortrag Unterhaltsschuldner_in
Es wird nachehelicher Ehegattenunterhalt verlangt.
Datum der Eheschließung[32]
   
Trennungszeitpunkt
   
Zustellung Scheidungsantrag am
   
Unterhalt wird verlangt für die Zeit ab (Rechtskraft der Scheidung/Zeitpunkt danach)
   
zur Erwerbstätigkeit bzw. -obliegenheit der Unterhaltsgläubiger_in
   
Einkommen d. Unterhaltsgläubiger_in[33]
   
unterhaltsrelevante Ausgaben d. Unterhaltsgläubiger_in
   
Dies ergibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen d. Unterhaltsgläubiger_in von
   
zur Erwerbstätigkeit bzw. -obliegenheit d. Unterhaltsschuldner_in
   
Einkommen d. Unterhaltsschuldner_in
   
unterhaltsrelevante Ausgaben d. Unterhaltsschuldner_in
   
Dies ergibt ein unterhaltsrelevantes Einkommen d. Unterhaltsschuldner_in von
   
Die Berechnung des Quotenunterhalts (Halbteilungsgrundsatz) stellt sich wie folgt dar bzw. ist aus der EDV-Berechnung in der Anlage ersichtlich.[34] Der Selbstbehalt des Unterhaltsschuldners wird hierbei berücksichtigt.
   

Begrenzung (Herabsetzung und Befristung) des Unterhalts wegen Unbilligkeit, § 1578b BGB

§ 1578b BGB gilt grds. für alle Unterhaltstatbestände.

(Rechtsausführungen)[35]

Zur Unbilligkeit der Fortdauer eines unbegrenzten Anspruchs (darlegungs- und beweispflichtig ist d. Unterhaltspflichtige, BGH, Beschl. v. 14.5.2014 – XII ZB 301/12[36] und BGH, Urt. v. 20. 3. 2013 – XII ZR 120/11 Rn 23[37]).

D. Unterhaltsberechtigte hat den Vortrag d. Unterhaltspflichtigen, es seien keine ehebedingten Nachteile entstanden, substantiiert zu bestreiten und darzulegen, welche konkreten ehebedingten Nachteile entstanden sein sollen (zu den Anforderungen s. BGH, Urt. v. 26.10.2011 – XII ZR 162/09[38]).

D. Unterhaltspflichtige ist für die Tatsachen darlegungs- und beweisbelastet, die für eine Begrenzung sprechen (BGH, Urt. vom 20. 03.2013 – XII ZR 120/11 Rn 23[39]). Er hat die von d. Unterhaltsberechtigten vorgebrachten ehebedingten Nachteile und Solidaritätsgründe zu widerlegen.
zunächst zur Herabsetzung (maximal bis) auf den angemessenen Bedarf
angemessener Bedarf d. Unterhaltsgläubiger_in

(Rechtsausführungen)[40]

Der angemessene Bedarf bestimmt sich grds. danach, wie die Antragsgegnerin heute ohne Ehe und Kindererziehung stünde, also danach was sie heute ohne Ehe und Kindererziehung verdienen würde (BGH, Beschl. v. 25.9.2019 – XII ZB 25/19 Rn 53[41]). Aber Untergrenze ist das Existenzminimum (BGH, Beschl. v. 16.10.2019 – XII ZB 341/17 Rn 39[42]), Obergrenze ist der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen.
der angemessene Bedarf d. Unterhaltsgläubigerin beträgt:
   
d. Unterhaltsgläubigerin kann tatsächlich/fiktiv folgendes Einkommen erzielen[43]:
   
verbleibende rechnerische Differenz

(Rechtsausführungen)

Der ehebedingte Nachteil wirkt sich ausschließlich unterhalb des angemessenen Lebensbedarfs aus (BGH, Beschl. v. 7.11.2012 – XII ZB 229/11 Rn 53[44])
   
Differenz durch die Ehe verursacht (und damit ehebedingter Nachteil)?
zeitlicher Zusammenhang mit der Ehe (BGH, Urt. v. 20.2.2013 – XII ZR 148/10[45])
   
sachlicher Zusammenhang (BGH, Urt. v. 16.2.2011 – XII ZR 108/09[46]) zwischen Nachteil und Ehe
   
Der dauerhaft durch Unterhalt auszugleichende ehebedingte Nachteil beträgt somit (den Umfang des unstreitigen/nachgewiesenen ehebedingten Nachteils kann das Gericht entsprechend § 287 ZPO schätzen, BGH, Urt. v. 20.3.2013 – XII ZR 120/11 Rn 30[47]):
   
Auch wenn bzw. soweit kein ehebedingter Nachteil vorliegt: Gründe, die die Fortdauer eines Unterhalts nicht unbillig erscheinen lassen?
   
Stehen Belange der Kinder einer Herabsetzung entgegen?
   
Steht der Gedanke der nachehelichen Solidarität einer Herabsetzung entgegen?
Ehedauer
   
Kindererziehung
   
Umstände der (Nicht-)Erwerbstätigkeit während der Ehe
   
Grad des Angewiesenseins d. Unterhaltsgläubiger_in auf Unterhalt
   
Grad der Belastung d. Unterhaltsschuldner_in durch eine Unterhaltspflicht
   
Dauer und Umfang der bisherigen Unterhaltszahlung
   
Besonderes Vertrauen in Fortdauer der Unterhaltszahlungen
   
Zeitpunkt und Umfang der Herabsetzung
   
Befristung
   
Verwirkung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit, § 1579 BGB
wegen kurzer Ehedauer
   
wegen verfestigter Lebensgemeinschaft der Unterhaltsgläubigerin
   
sonstige Verwirkungsgründe
   
Verwirkung wird für folgenden Zeitraum in folgender Höhe geltend gemacht
   
Sonstiges
   

Die strukturierte Tabelle erspart den Verfahrensbevollmächtigten die Suche im...

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