BVerfG, Beschl. v. 7.2.2022 – 1 BvR 1655/21, FamRZ 2022, 694 (red.LS)

Hat das Gericht eine zuverlässige Tatsachengrundlage für eine am Wohl des Kindes orientierte Entscheidung ermittelt, kann eine Entscheidung auch bei Verstoß gegen eine einfachrechtlich vorgesehene persönliche Anhörung (hier: lediglich telefonische Anhörung eines 15-Jährigen bei einem Sorgeentzug nach § 1666 BGB) mit Verfassungsrecht in Einklang stehen.

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