BGH, Beschl. v. 16.2.2022 – XII ZB 19/21

1. Im Fall der Betreuung eines Kindes im paritätischen Wechselmodell ist vom Einkommen eines um Verfahrenskostenhilfe nachsuchenden Elternteils ein hälftiger Unterhaltsfreibetrag i.S.v. § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 lit. b ZPO abzusetzen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 19.1.2022 – XII ZB 276/21, FamRZ 2022, 639 m. Anm. Streicher).

OLG Köln, Beschl. v. 18.11.2021 – 10 WF 168/21

Ein Widerruf der Verfahrenskostenhilfebewilligung wegen Nichtzahlung von Raten kommt nicht in Betracht, wenn die Bewilligungsentscheidung zu Unrecht von einer Ratenzahlungspflicht ausgegangen ist. Dies gilt auch, wenn der Beteiligte diese Verfahrenskostenhilfebewilligung nicht mit der Beschwerde angegriffen hat.

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