BGH, Beschl. v. 23.3.2022 – XII ZB 337/21

a) Zur Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung.

b) Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten Ehegatten zu übertragen, und zwar im Umfang des zum Ehezeitende bestehenden Deckungsgrads am Ehezeitanteil, zuzüglich darauf entfallender Zinsen und Überschussanteile (Fortführung von Senatsbeschl. v. 11.9.2019 – XII ZB 627/15, FamRZ 2019, 1993).

OLG Nürnberg, Beschl. v. 4.4.2022 – 7 UF 208/22

Zu den Auswirkungen der Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder auf den Versorgungsausgleich – Verkürzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit nach dem BeamtVG

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?