Dr. Fritz R. Osthold
Vor kurzem hat uns Klaus Schnitzler in Heft 2/23 alle daran erinnert, dass die FF bei ihrer Gründung als eine Zeitschrift insbesondere für die im Familienrecht tätigen Anwältinnen und Anwälte konzipiert worden ist. Wenngleich der Anspruch der FF darüber hinaus geht und sie sich am Markt auch längst entsprechend neben den großen weiteren familienrechtlichen Zeitschriften etabliert hat, so laufen auf der Ebene der Herausgeber und der Redaktion immer Überlegungen, was an der FF noch optimiert bzw. verändert werden könnte, um den Ansprüchen der Zeitschrift möglichst optimal gerecht zu werden. Dabei ist uns der Gründungsgedanke der FF in den Sinn gekommen, den es anlässlich des Jubiläums aufzugreifen gilt, nämlich der besondere Blick aus Sicht des familienrechtlichen anwaltlichen Praktikers. Wir alle wissen, dass sich die anwaltliche Tätigkeit im Rahmen der Entfaltung und Entwicklung einer familienrechtlichen Auseinandersetzung von der Tätigkeit eines Gerichts, welches grundsätzlich retrospektiv auf ein bereits in der Vergangenheit liegendes Geschehen blickt, doch in wesentlichen Dingen unterscheidet. In der Dynamik der Geschehnisse, die sich häufig unter Handlungsdruck entfalten, muss schnell und effektiv gehandelt und zugleich doch so vieles bedacht werden. Das Familienrecht ist ein sehr komplexes und herausforderndes Rechtsgebiet. Es geht häufig um eine Vielzahl von Gegenständen, die sich wechselseitig beeinflussen können (z.B. Kinderbetreuung, Unterhalt, Wohnkosten- und Wohnungsnutzung, Schuldenabtrag) oder es kann sich um dynamische Lebenssachverhalte mit Prognosebedarf handeln, die Korrekturbedarf erzeugen können (Abänderungen in Unterhalts- und Kindschaftssachen). Nicht selten stellen sich Rechtsfragen quer durch das BGB (Vertragsauslegung, Nebengüterrecht, Erbrecht etc.) und man wird mit einer Fülle von ganz unterschiedlichen sachlichen Fragestellungen nicht juristischer Art konfrontiert, die entscheidende Bedeutung für unsere Fälle haben (Unternehmens-, Grundstücks-, Sach- und Rentenanwartschaftsbewertungen bis hin zu entwicklungspsychologischen Fragestellungen). Schließlich haben wir es mit einer Mandantschaft zu tun, die sehr emotionalen und existentiellen Konflikten ausgesetzt sein kann und bei der es wirtschaftlich zumeist um sehr viel geht. Um hier die besondere anwaltliche Sicht zu schärfen, führen wir ab diesem Heft eine neue Rubrik mit dem Titel "Fokus Anwaltspraxis" ein. Diese Rubrik hat einen breiten inhaltlichen Ansatz. Sie soll Raum für die praxisrelevante Darstellung des materiellen und prozessualen Rechts spezifisch aus der Anwaltsperspektive bieten. Ebenso können in diese Rubrik aber auch sonstige Inhalte, die sich mit der anwaltlichen Praxis beschäftigen, wie etwa kanzleiorganisatorischer, psychologischer und taktischer Art, Eingang finden oder solche Themen, die sich mit den angesprochenen angrenzenden Sach- und Fachfragen auseinandersetzen. Dafür würden wir gerne vornehmlich Autorinnen und Autoren aus der Anwaltschaft gewinnen. Die Rubrik soll dabei fortlaufend, aber nicht in jedem Heft erscheinen. Wir sind dabei auch auf den Input von Ihnen allen angewiesen! Auf unserer Homepage werben wir mit dem Slogan "Über 5.300 Köpfe wissen mehr als einer". Lassen Sie uns unsere Erfahrungen und unser Wissen in dieser Rubrik noch stärker teilen als bisher. Denken Sie daran, dass eine solche Publikation nach § 15 Abs. 1 Satz 1 FAO Ihnen auch die jährlichen Fortbildungspunkte bringen kann, die für das Führen der Fachanwaltschaft erforderlich sind. Da kommen die Stunden auch schnell zusammen. Ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung mitteilen, dass der Fortbildungseffekt oftmals deutlich über die hörende Teilnahme an einem Vortrag hinausgeht. Diesen Lerneffekt wird der bzw. die ein oder andere noch aus dem "Karteikartenschreiben" im Studium kennen. Schließlich wünschen wir uns auch bei den Entscheidungsanmerkungen zukünftig mehr anwaltliches Engagement in dieser Hinsicht und möchten zudem nochmals dafür werben, interessante erstrittene Entscheidungen der Redaktion der FF zuzusenden.
Wir wünschen uns sehr, dass wir die neue Rubrik mit Leben füllen werden und ich freue mich, in dieser Ausgabe den Anfang machen zu dürfen.
Autor: Dr. Fritz R. Osthold
Dr. Fritz R. Osthold, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Pinneberg
FF 6/2023, S. 221