Dem jeweils beigeordneten Rechtsanwalt erwachsen bis zur Verbindung von bis dahin selbstständig geführten Sorgerechtsverfahren nach § 1671 BGB und § 1666 BGB Gebührenansprüche, auch wenn der Gegenstand des Verfahrens jeweils das Sorgerecht ist.
OLG Oldenburg, Beschl. v. 15.4.2024 – 13 WF 26/24 (AG Lingen)
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen