Die Weiterentwicklung der Rechtsprechung zu den privaten Veräußerungsgeschäften ist auch mehr als zwei Jahrzehnte nach der Verlängerung der Fristen in § 23 Abs. 1 Satz 1 EStG nicht beendet. Die Frage, ob eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorliegt und die Fälle, in denen die Immobilie an nahe Angehörige überlassen wird, beschäftigt die Rechtsprechung in unterschiedlichen Varianten nach wie vor. Abzuwarten bleibt, ob es bei der bisherigen, durch die BFH-Rechtsprechung geprägten Rechtslage bleibt oder der Gesetzgeber noch einmal tätig wird. Eine Ausdehnung der Veräußerungsfrist bei Grundstücken ist nach wie vor nicht vom Tisch. Es wird immer wieder angedacht, die Frist massiv zu verlängern (auf 15 oder 20 Jahre) oder den Begriff der eigenen Wohnzwecke auf die alleinige Nutzung durch den Steuerpflichtigen zu reduzieren.

Das wirkt sich natürlich auf die Vermögensauseinandersetzung im Rahmen von Scheidungen aus. Durch die Trennung ist die neue finanzielle Situation meist angespannt und durch emotionale Auseinandersetzungen geprägt. Die steuerliche Situation erschwert dieses und heizt damit Konflikte an. Auch hier wäre der Gesetzgeber sicherlich gefragt und zu einer großzügigen Handhabung aufgerufen.

Autor: Wolf-Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht, Steuerberater, Notar, Lehrbeauftragter der TH Köln und der HM München, Detmold

FF 6/2024, S. 238 - 244

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