Veranstaltung der Abteilung Zivilrecht: Unterhalt, Zugewinn, Versorgungsausgleich – Sind unsere familienrechtlichen Ausgleichssysteme noch zeitgemäß?
Vorsitzende: Prof. Dr. Ingeborg Schwenzer, LL.M., Basel
Stv. Vorsitzender: Präsident des LG Michael Lotz, Heidelberg
Schriftführer: Referendar Pascal Hachem, Basel
Gutachter: Prof. Dr. Nina Dethloff, LL.M., Bonn
Referenten: Vors. Richter am OLG Prof. Dr. Gerd Brudermüller, Karlsruhe
Vors. Richterin des BGH Dr. Meo-Micaela Hahne, Karlsruhe
Rechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek, Berlin
Das deutsche Recht kennt eine Vielzahl von Ausgleichssystemen nach Auflösung von Partnerschaften. Nach Scheidung einer Ehe stehen Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich im Vordergrund, daneben kommen Ausgleich ehebedingter Zuwendungen und andere schuldrechtliche Mechanismen zur Anwendung. Für Lebenspartnerschaften gelten vergleichbare Regelungen. Jedes Ausgleichssystem hat dabei seine oftmals durch historische Zufälligkeiten bedingten Besonderheiten, z.B. im Hinblick auf Zulässigkeit von Parteidisposition, Härteklauseln, Abänderbarkeit etc., die oft kaum rational miteinander in Einklang zu bringen sind. Nichtehelichen Lebensgemeinschaften werden familienrechtliche Ausgleichsmechanismen grundsätzlich versagt.
Dabei jagt eine gesetzgeberische Reform die andere. Oft aber geht es um kaum mehr als partielle Randkorrekturen, ohne dass angesichts hoher und weiter steigender Scheidungsraten und stetiger Zunahme nichtehelicher Lebensgemeinschaften die generelle Frage gestellt wird: Was ist die rechtspolitische und rechtsethische Legitimation für Ausgleich nach Auflösung von Lebensgemeinschaften?
Die zivilrechtliche Abteilung des 67. djt will diese Frage zu beantworten suchen und Vorschläge zur Ausarbeitung eines in sich kohärenten familienrechtlichen Ausgleichssystems nach Auflösung von Lebensgemeinschaften unterbreiten. Sie stellt sich damit angesichts der faktischen gesellschaftlichen Veränderungen der von vielen Interessengruppen und -verbänden bisweilen heftig geführten rechtspolitischen Diskussion um den gerechten Ausgleich. Sie will dabei vorurteilsfrei und an der Sache orientiert neue Wege diskutieren. Bei rechtsvergleichender Betrachtung zeigt sich, dass im Hinblick auf einen möglichen Ausgleich auch andere Lösungen als die Anknüpfung an einen formalen Beurkundungsakt in Betracht kommen. Die weithin zu beobachtende Wandlung des Familienrechts von der Status- zur Realbeziehung ist in Deutschland in diesem Bereich bislang nur selten ausgearbeitet und in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Wissenschaft in der Diskussion berücksichtigt worden.
Das Gutachten und die Referate behandeln unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Erkenntnisse vor allem folgende grundlegende Fragen:
- Veränderungen der Rechtswirklichkeit
- Funktion und Rechtfertigung von Ausgleichsansprüchen
- Mehrsäulen- und Einsäulensysteme
- Ausgleich bei nicht formalisierten Partnerschaften
- Rechtstechnische Umsetzungsmöglichkeiten eines sachgerechten Ausgleichssystems.
Referate
Mittwoch, 24. September 9:00 bis 11:00 Uhr
Diskussion
Mittwoch, 24. September 14:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag, 25. September 9:00 bis 13:00 Uhr
Diskussion und Beschlussfassung
Donnerstag, 25. September 14:00 bis 18:00 Uhr