Bereits vor der genannten Gesetzesreform wurde der "Abschied von der Lebensstandardgarantie" durch eine Grundsatzentscheidung des BGH[1] eingeführt. Die maßgeblichen Grundsätze hat der BGH anschließend in weiteren Entscheidungen bestätigt.[2]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen