Die Ehe steht in Deutschland zukünftig auch homosexuellen Paaren offen. Der Bundestag verabschiedete am Freitag, 30.6.2017, den unveränderten Gesetzentwurf des Bundesrates "zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts" (BT-Drucks 18/6665, 18/12989) in namentlicher Abstimmung. Nach einer mitunter sehr emotionalen Debatte stimmten 393 Abgeordnete für die Gesetzesvorlage, 226 votierten mit Nein und vier enthielten sich der Stimme. Die Parlamentarier der SPD, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen stimmten geschlossen für die sog. "Ehe für alle". Während die Mehrheit der CDU/CSU-Fraktion den Gesetzentwurf ablehnte, stimmte etwa ein Viertel der Unionsabgeordneten dafür. Die Fraktionsführungen hatten die Abstimmung freigegeben, d.h., sie erwarteten von ihren Abgeordneten nicht, gemäß der Fraktionslinie abzustimmen.

Gesetzentwurf des Bundesrates

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Mit der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist die Neueintragung der Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich. Die schon eingetragenen Lebenspartnerschaften können hingegen bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden.

In ihrer dem Bundestagspräsidenten zugesandten Stellungnahme geht die Bundesregierung nicht inhaltlich auf den Gesetzentwurf des Bundesrates ein. Sie verweist lediglich auf die bisher vorgenommenen Schritte zur Angleichung des Rechts für eingetragene Partnerschaften auf das Recht von Eheleuten und bekennt sich zum Ziel, "bestehende Diskriminierungen von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften und von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität in allen gesellschaftlichen Bereichen zu beenden". Die Stellungnahme schließt mit der Feststellung, die Bundesregierung werde "die weitere rechtspolitische Diskussion aufmerksam verfolgen".

Abstimmung im Rechtsausschuss

Im federführenden Rechtsausschuss hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD am Mittwoch, 28. Juni, geschlossen gegeneinander gestimmt. Während die Sozialdemokraten zusammen mit Linksfraktion und Grünen dem Gesetzentwurf zustimmten, votierten alle Vertreter der Union dagegen. In der vorangegangenen Debatte hatten sich Redner von CDU und CSU unterschiedlich zu den Inhalten des Gesetzentwurfs und ihrer rechtlichen Bewertung geäußert.

Zur Begründung ihrer geschlossenen Ablehnung einer Beschlussempfehlung des Ausschusses sagten sie, sie wollten damit dokumentieren, dass es sich bei dem Vorgehen des Koalitionspartners um einen Vertrauensbruch handele. Das Vorpreschen der SPD-Fraktion widerspreche dem Koalitionsvertrag. Linke und Grüne zogen nach ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf des Bundesrates ihre eigenen Gesetzentwürfe (BT-Drucks 18/8, 18/5098) zurück.

Auszug aus: Aktuelle Meldungen des Deutschen Bundestages v. 30.6.2017, https://www.bundestag.de/

FF 7/2017, S. 266

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge