Zu: FF 3/2017

In dem Aufsatz "Alter und Entwicklungsstand des Kindes sowie Ausgestaltung des Umgangs" von Balloff/Vogel hat sich auf Seite 106 (l. Sp. a.E.) ein Fehler eingeschlichen, den wir richtigstellen möchten: Der Satz, in dem das Fehlen des Wortes "nicht" zur Sinnentstellung führt, muss berichtigt lauten:

"Allerdings tut sich die Rechtsprechung schwer, das Brechen eines Kindeswillens als (sekundäre) Kindeswohlgefährdung anzusehen, indem – trotz Ablehnung und Weigerung des Kindes – tatsächlich ein Umgangsausschluss nicht gerichtlich angeordnet wird."

Redaktion und Autoren danken dem aufmerksamen FF-Leser für den Hinweis.

FF 7/2017, S. 336

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