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Abfindung, arbeitsrechtliche, Einzahlung auf Gemeinschaftskonto |
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Zuwendungen zur Alterssicherung, z.B. Mittel für Grundstückskauf, Bebauung des Grundstücks mit Mietshaus, Alterssicherung durch mietfreies Wohnen |
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Barzuwendungen |
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Einzahlungen auf ein Bausparkonto zur Finanzierung des Familienheims |
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Übertragung eines Bausparvertrages |
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Anschaffung eines Computers |
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Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit zur Finanzierung des gemeinsamen Familienheims |
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Geldzahlungen: Zahlungen auf Schulden (Grundstücksbelastungen); Zahlungen zur Ermöglichung der Begleichung von Schulden; Investitionen in die Immobilie des Zuwendungsempfängers oder zum Erwerb derselben, zur Ablösung dortiger Belastungen; Investitionen in das Unternehmen des anderen Ehegatten, etwa zur Anschaffung von Geräten für den landwirtschaftlichen Betrieb, für die Errichtung einer Werkshalle, in den Bauernhof; Geldzahlungen auf das gemeinsame Geschäftskonto (ehebezogene Zuwendung ja, Ausgleichsanspruch nein); Geldbeträge zur Einrichtung einer Arztpraxis |
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Erbbaurecht |
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Geschäftsanteile |
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Gesellschaftsanteile (bei der Abgrenzung zur Schenkung wichtig: eine Schenkung scheitert nicht daran, dass mit der Übernahme von Gesellschaftsanteilen Gesellschafterpflichten verbunden sind) |
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Bestellung eines Grundpfandrechts zum Ausgleich von Beiträgen und Aufwendungen des anderen Ehegatten |
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Ablösung eines Geschäftskredits des anderen Ehegatten über Aufnahme eines eigenen Kredits |
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Übernahme erbrechtlicher Geschwisterabfindungen für den anderen Ehegatten |
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Güterstandsbezogene Zuwendungen: Überführung eines Gesellschaftsanteil in das Vorbehaltsgut des Zuwendenden; Rückforderung finanzieller Beiträge zur Vermögensbildung, wenn der andere Ehegatte nach Beendigung der Gütergemeinschaft Wertersatz (§ 1478 BGB) für das verlangt, was sie in die Gütergemeinschaft eingebracht hat; Güterstandswechsel vom Zugewinnausgleich in die Gütergemeinschaft nach erfolgter Zuwendung bei Verzicht auf Zugewinnausgleichsansprüche |
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Haftungsmäßig günstige Organisation des Familienvermögens (Zuwendungsgegenstand soll dem Zugriff von Gläubigern entzogen werden) |
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Haushaltsgegenstände, Möbel |
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Immobilien: Allgemein; Familienheim, Bebauung gemeinsam, Bebauung durch zuwendenden Ehegatten, Übertragung oder Verschaffung der anteiligen, insbesondere halben Immobilie, unbebaut = noch zu bebauen oder ohne Bauabsicht, Bebauung gemeinsam, Bebauung durch zuwendenden Ehegatten bebaut, Finanzierung des Erwerbs der Immobilie oder spätere Darlehensablösung, Finanzierung über Einzahlung auf ein Bausparkonto; Übernahme von Sondertilgungen, Finanzierung des Ausbaus und der Modernisierung der Immobilie, Einsatz von Mitarbeit und Vermögen für Bau des Familienheims; andere Immobilie (Familienheim oder ohne Feststellung des Zwecks), Übertragung oder Verschaffung der ganzen Immobilie, noch zu bebauen (Bauplatz), Bebauung durch zuwendenden Ehegatten, bebaut, Übertragung oder Verschaffung der anteiligen, insbesondere halben Immobilie, unbebaut = noch zu bebauen oder ohne Bauabsicht, Bebauung gemeinsam, bebaut, Finanzierung des Erwerbs der Immobile |
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Kredite: Darlehen, zinslos, nie zurückgefordert, Anfüllen eines Depotguthabens des anderen Ehegatten, Eingehung einer Darlehensverbindlichkeit: zur Finanzierung des gemeinsamen Familienheims (nur) hinsichtlich des Tilgungsanteils, Zahlung der Zinsen, wenn dies kein Ausgleich von Gegenleistungen war, Erbringung von Tilgungsleistungen auf den Kredit des anderen Ehegatten, Stellung einer Sicherheit |
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Lebensversicherung: Übertragung einer Kapitallebensversicherung, ausgezahlte Lebensversicherungssumme aus einer abgetretenen Lebensversicherung, Lebensversicherung, Einräumung des Bezugsrechts ( bei einer Versicherung auf verbundene Leben) |
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Nießbrauch; Wohnrecht bei nichtehelichen Lebensgemeinschaftern |
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Schadensfreiheitsrabatt (richtiger Begriff: Schadensverlauf) |
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Überlassung von Kapital zur Vermögensbildung |
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Sparbrief, Sparbrief-Zeichnungsschein |
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Wertpapiere |
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Wertsteigerung, Finanzierung von Wertsteigerungen von Vermögensgegenständen des anderen Ehegatten |
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Wohnmobil |
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Wohnrecht |