Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen eindeutig im Gesetz bestimmt
Der Deutsche Bundestag hat am 18.6.2009 in 3. Lesung den Vorschlag des Abgeordneten Stünker für eine gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügung beschlossen. Künftig werden die Voraussetzungen von Patientenverfügungen und ihre Bindungswirkung eindeutig im Gesetz bestimmt. Mit einer Patientenverfügung soll dem Arzt der Wille eines Patienten vermittelt werden, der sich zur Frage seiner medizinischen Behandlung nicht mehr selbst äußern kann. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Es soll – nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens – am 1.9.2009 in Kraft treten.
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"Endlich gibt es mehr Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im Umgang mit Patientenverfügungen. Vor allem die über 8 Millionen Menschen, die bereits eine Patientenverfügung haben, können sich in Zukunft darauf verlassen, dass ihr Selbstbestimmungsrecht gerade in einer Phase schwerer Krankheit beachtet wird. Ich freue mich sehr, dass es nach jahrelangem Ringen gelungen ist, die Patientenverfügung gesetzlich zu verankern und damit die berechtigten Erwartungen von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Seit Ende der 90er Jahre wird die Verbindlichkeit eine Patientenverfügung zunehmend anerkannt. Der XII. Zivilsenat des BGH hat mit seinen Beschlüssen vom 17.3.2003 (BGHZ 154, 205) und vom 8.6.2005 (BGHZ 163, 195) die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts bei ärztlichen Maßnahmen und die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung bestätigt. Auch die Bundesärztekammer und ihre Ethikkommission gehen in den Grundsätzen zur Sterbebegleitung vom 7.5.2004 sowie in den Empfehlungen zum Umgang mit Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung vom 27.3.2007 von der Verbindlichkeit einer Patientenverfügung für Ärztinnen und Ärzte und der Beachtung des Patientenwillens auch nach eingetretener Einwilligungsunfähigkeit bei allen medizinischen Behandlungen aus.
Ein Regierungsentwurf ist nicht gestellt worden; aus der Mitte des Deutschen Bundestages wurden drei verschiedene Gesetzentwürfe eingebracht. Der Deutsche Bundestag hat am 18.6.2009 in 3. Lesung den Vorschlag des Gruppenantrages um den Abgeordneten Stünker beschlossen.
Mitteilung der Pressestelle des Bundesministeriums der Justiz vom 18.6.2009