Zusammenfassung
Fortbildungsveranstaltung der AG Familienrecht im DAV vom 27.2 – 6.3.2010 zum Thema "Erste Erfahrungen mit den Reformen" in Warth
Nachdem die Fachanwaltsordnung in § 4 Abs. 2 nunmehr vorsieht, dass bereits im Kalenderjahr nach erfolgreichem Abschluss eines Fachanwaltlehrgangs mindestens zehn Fortbildungsstunden nachzuweisen sind, stellte sich dem Verfasser die Frage nach einer vernünftigen Fortbildungsplanung. Dies gilt erst Recht, wenn bereits andere Fachanwaltstitel vorhanden sind, die ebenfalls nach Fortbildung schreien.
Für den Bereich Familienrecht habe ich mich nach Abschluss meines Fachanwaltslehrgangs im Jahr 2009 entschlossen, alljährlich an der Fortbildungsveranstaltung in Warth, Vorarlberg/Österreich, teilzunehmen. Gerne begründe ich meinen Entschluss wie folgt:
1. Planungssicherheit
Die Veranstaltung findet bereits seit neun Jahren jährlich in der ersten Märzwoche in Warth, Vorarlberg statt. Dadurch kann die Teilnahme langfristig geplant werden, was sich auch empfiehlt, da die Plätze im begehrten Sporthotel Warther Hof, das in punkto Wellness und Service keine Wünsche offen lässt, regelmäßig schnell ausgebucht sind.
2. Hoher fachlicher Anspruch
Die Fortbildung in Warth lebt von ihrem Anspruch an höchste Qualität hinsichtlich Dozenten und Skriptmaterial. Dabei ist besonders angenehm, dass die Dozenten oft an der gesamten Fortbildungswoche teilnehmen, obwohl sich deren Vortrag regelmäßig nur auf einen Tag beschränkt. Auf diese Weise besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten im persönlichen Gespräch auch außerhalb des Unterrichtes wertvolle Impulse für die eigene fachliche Arbeit aufzunehmen.
In diesem Jahr waren folgende Referenten tätig:
Hans-Joachim Dose, Richter am BGH (aktuelle Unterhaltsrechtsprechung),
Gerd Weinreich, Vors. Richter am OLG Oldenburg (sonstige Familiensachen)
Dr. Eckhard Wälzholz, Notar in Füssen (Erb- und Schenkungsteuerrecht)
Jörn Hauß, Rechtsanwalt in Duisburg (Versorgungsausgleich)
Dr. Hans-Frieder Krauß, Notar in München (Schnittstellen Erb-, Familien- und Sozialrecht)
3. Netzwerke ausbauen
Auf Grund der Veranstaltungsdauer von sieben Tagen besteht eine einmalige Möglichkeit, mit anderen Kollegen und Kolleginnen aus der ganzen Bundesrepublik Beziehungen zu knüpfen und zu vertiefen. Diese Chance wird nicht nur durch den Veranstaltungsrahmen gefördert, sondern auch durch den Umstand, dass sich die Teilnehmer gegenseitig duzen.
Die Gruppe lebt insbesondere von einer breit gefächerten Struktur, bei der vom erfahrenen Seniorpartner und Fast-Pensionär bis zur jungen Kollegin, die sich soeben erst selbstständig gemacht hat, das gesamte Anwaltsspektrum vertreten ist. Auch geht der harte Kern der Warth-Gemeinschaft unkompliziert und offen auf Neuankömmlinge zu.
4. Ski und mehr
An Fortbildungstagen findet der Unterricht von 9:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 16:00 Uhr bis 19:15 Uhr statt. Auf diese Weise wird Gewähr leistet, dass in der schönsten Mittagssonne Ski gefahren werden kann. Dies ist am An- und Abreisetag sowie am Mittwoch auch ganztägig möglich, die regelmäßig vorlesungsfrei sind. Besonders beliebt ist an trüberen Tagen auch der großzügige Wellness-Bereich des Tagungshotels, Auch bieten die abendlichen Veranstaltungsangebote nach einem gemeinsamen 5-Gänge-Menu einen wunderbaren Rahmen, um abzuschalten, aber auch die vorerwähnten Netzwerke auszubauen.
Nach meiner ersten Warth-Erfahrung im März 2010 habe ich sogleich für das Folgejahr gebucht. Mein Fortbildungsfahrplan steht damit fest!