- Untere (konkrete) Grenze: angemessener Bedarf nach § 1578b Abs. 1 BGB = fiktives Einkommen ohne Ehe.
- Äußerste (abstrakte) Grenze: pauschales unterhaltsrechtliches Existenzminimum des unterhaltsberechtigten Ehegatten (Düss. Tabelle 2013 Anm. B. V.: 800/1.000 EUR).
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