- Die Bewilligungsvoraussetzungen werden konkreter gefasst.
- Ein Erinnerungsrecht der Staatskasse wird eingeführt.
- Die vorherige Antragstellung wird zum Regelfall, um eine höhere Erledigungsquote von Beratungshilfefällen direkt bei den Gerichten zu ermöglichen.
- Das Vergütungssystem soll flexibilisiert werden.
- Die Beratungshilfe soll künftig in allen rechtlichen Angelegenheiten, somit auch in den steuerrechtlichen, erteilt werden können.
- Der Kreis der die Beratungshilfe erteilenden Personen wird um Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Rentenberater erweitert.
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