1. Die Bewilligungsvoraussetzungen werden konkreter gefasst.
  2. Ein Erinnerungsrecht der Staatskasse wird eingeführt.
  3. Die vorherige Antragstellung wird zum Regelfall, um eine höhere Erledigungsquote von Beratungshilfefällen direkt bei den Gerichten zu ermöglichen.
  4. Das Vergütungssystem soll flexibilisiert werden.
  5. Die Beratungshilfe soll künftig in allen rechtlichen Angelegenheiten, somit auch in den steuerrechtlichen, erteilt werden können.
  6. Der Kreis der die Beratungshilfe erteilenden Personen wird um Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Rentenberater erweitert.

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