Am 18. und 19. April 2008 fand in Köln die 11. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt.
Für den Eröffnungsvortrag zu dem Thema "Das Doppelverwertungsverbot beim Zugewinn und Unterhalt" hatte das Fachinstitut Frau Prof. Dr. Dauner-Lieb gewinnen können, die das überaus schwierige und umstrittene Thema auf den einfachen Nenner: "Kühe, die man melken will, darf man nicht schlachten" brachte, nachdem sie zuvor sehr klar die jetzige, insbesondere neueste Rechtsprechung dargestellt und kritisch die sich aus der Rechtsprechung ergebenden Probleme vorgetragen hatte.
Es schloss sich die für den Praktiker immer wieder besonders ergiebige Darstellung der "Aktuellen Rechtsprechung des 12. Zivilsenats des BGH zum Familienrecht" durch die Vorsitzende Richterin am BGH Dr. Hahne an, in diesem Jahr besonders wegen des neuen Unterhaltsrechts von allergrößter Bedeutung.
Nach der Mittagspause hatte Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht Schlünder die schwere Aufgabe, das Interesse der Teilnehmer für ein besonders wichtiges, aber auch kompliziertes Thema, "die Gestaltung von (Ehe-)Verträgen aus erb- und schenkungssteuerlicher Sicht" zu wecken. Dank der sehr ausführlichen Arbeitsunterlagen und des spannenden Vortrags des Referenten war die Aufwachphase der Teilnehmer nur sehr kurz. Am Schluss wies der Referent besonders eindringlich darauf hin, dass die Teilnehmer mehr als nur "Scheidungsanwälte" seien und sich nicht die Beratung in diesem Bereich durch Steuerberater und Banken aus der Hand nehmen lassen sollten.
Vorsitzender Richter am OLG Celle Büte gab anschließend eine Kurzdarstellung über die geplanten Änderungen des Beratungshilferechts und übte harte Kritik an dem Entwurf insbesondere deshalb, weil aus seiner Sicht die Mindeststandards anwaltlicher Beratung nicht gewahrt würden.
Die Darstellung der Reform des Güterrechts durch Herrn Büte schloss sich an. Da diese Reform anders als das neue Unterhaltsrecht keine politischen Überzeugungsfragen enthalte, erwarte er die Neuregelung schon möglicherweise Ende 2008. Das neue Güterrecht werde insbesondere im Bereich der Sicherungsmöglichkeiten der Ausgleichsforderung gesteigerte Anforderungen an die anwaltliche Arbeit stellen.
Zur "Unehrlichkeit im Zugewinnausgleichsverfahren" referierte anschließend Fachanwalt für Familienrecht Klein. Mit der ihm eigenen praxiserprobten Leichtigkeit ("Sie sollten es mit der Wahrheit einigermaßen ernst nehmen") versuchte er geschickt, die Zuhörer auf die Gefahren aufmerksam zu machen, die dem Anwalt in der Beratung unehrlicher Mandanten gerade im Bereich des Güterrechts drohen.
Zum "Endspurt" gab es dann die "Aktuelle Stunde zum Versorgungsausgleich", die die Aufsichtsführende Richterin am AG Köln Bergmann wie gewohnt mit einem kulturellen Hinweis, diesmal auf die Impressionisten- Ausstellung im Kölner Wallraf Museum einleitete und darauf hinwies, dort könne man nicht nur Bilder ansehen, man könne auch lernen, wie man sie fälsche und wie die Fälschung entdeckt werden könne. Damit spielte sie auf die jüngste Entdeckung der Fälschung eines bekannten impressionistischen Bildes im Rahmen dieses Museumsprojektes an.
Der Referentenentwurf zum Strukturreformgesetz zum Versorgungsausgleich wurde besprochen und dem Grunde nach positiv bewertet. Anschließend wurden praxisrelevante Einzelfragen dargestellt.
Der zweite Tag, der von Dr. Kleffmann moderiert wurde, begann mit dem Unterhaltsänderungsgesetz 2008. "Erste Erfahrungen und ungeklärte Fragen" wurden von einem angesichts der gesetzgeberischen Zangengeburt erstaunlich gut gelaunten Vorsitzenden Richter am OLG Düsseldorf Dr. Soyka mit Humor und besonderer Ausdauer referiert und mit vielen wertvollen Hinweisen für den täglichen Anwaltsalltag versehen.
Frau Prof. Dr. Koch gab anschließend eine Darstellung der "Aktuellen Rechtsprechung zum Güterrecht" mit wertvollen Hinweisen zur geltenden, aber auch zur kommenden Rechtslage, insbesondere zu Sicherungsfragen und steuerrechtlichen Aspekten im Zugewinnausgleich.
Die sich anschließende Kaffeepause war notwendig, um für den letzten Vortrag Kräfte zu sammeln: Richter am OLG Hamm Reinken lud ein zum alljährlichen "Schweinsgalopp" durch die "Aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht". Vom Unterhaltsrecht über die besonders wichtigen Fragen des Verfahrensrechts zu Vollstreckungsproblemen gelang es Herrn Reinken wieder einmal, besonders wichtige Fragen durch aktuelle Urteilsbezüge darzustellen.
Die diesjährige Tagung war geprägt von den bereits eingetretenen und den geplanten Gesetzesänderungen und den Folgen für den anwaltlichen Alltag, schwierig für Referenten und Teilnehmer. Es lohnt sich auch im nächsten Jahr am 3./4. April 2009, nach Köln zu kommen.
Linde Kath-Zurhorst, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Kürten