„Die Reform des Versorgungsausgleichs – Herausforderung und Chancen für die Praxis“
am 4.12.2009 in Münster
Veranstaltungsort: Deutsche Rentenversicherung Westfalen, Gartenstraße 194, 48125 Münster
Eine der zentralen Herausforderungen im Zusammenhang mit der Auflösung einer Ehe ist die Beantwortung der Frage, wie beiden früheren Ehegatten ein selbständiges Leben ermöglicht werden kann, ohne dass die bisherige Aufgabenteilung innerhalb der Ehe Nachteile für die Zukunft bewirkt. Dies gilt in besonderem Maße für die Altersvorsorge. Hier muss ein Ausgleich dafür gefunden werden, wenn ein Ehegatte im Interesse der Familie und im Vertrauen auf den Bestand der Ehe nicht oder nicht durchgängig berufstätig war und somit nur unzureichend Vorsorge betrieben hat, während der andere – auch auf Grund dieser Entlastung – entsprechende Ansprüche erwerben konnte. Aus diesem Grund werden im Falle einer Scheidung die Rentenansprüche im Rahmen des sog. Versorgungsausgleichs unter den Ehegatten aufgeteilt. Die genaue Verteilung ist allerdings bisher derart kompliziert, dass selbst Fachleuten eine Prognose kaum je fehlerfrei gelang. Die gefundenen Ergebnisse wurden zudem vielfach als höchst ungerecht empfunden und gingen oft zulasten der meist ausgleichsberechtigten Ehefrau. Eine gerechtere, transparentere und praktikable Ausgestaltung des Versorgungsausgleichs ist deshalb bereits seit langem Gegenstand gesetzgeberischer Reformbemühungen; bisher leider mit mäßigem Erfolg. Das nun verabschiedete und zum 1. September in Kraft tretende "Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs" will aber schon ausweislich seiner Bezeichnung mehr als nur ein weiteres "Herumdoktern" an der überkommenen Systematik des Einmalausgleichs hin zur gesetzlichen Rentenversicherung. Zum einen wird die derzeit in verschiedenen Gesetzen verstreute Kodifikation in einem neuen Versorgungsausgleichsgesetz zusammengeführt, zum anderen erfolgt eine ganz grundsätzliche Neuordnung der Ausgleichssystematik hin zu einer Realteilung der Ansprüche grundsätzlich innerhalb der jeweiligen Versorgungsträger. Damit entfällt die schwierige und vielfach nicht sachgerechte Umrechnung unterschiedlicher Anwartschaften in einen einheitlichen Versorgungsanspruch gegen die gesetzliche Rentenversicherung. Ist dem Gesetzgeber damit endlich der "große Wurf" gelungen? Oder müssen wir eine unüberschaubare Zersplitterung der Rentenansprüche zum Nachteil der Betroffenen und einen überbordenden Verwaltungsaufwand für die Versorgungsträger befürchten? Diesen Fragen will die diesjährige 15. Münsterische Sozialrechtstagung nachgehen.
Referenten sind: Matthias Schmid vom Bundesministerium der Justiz, Prof. Dr. Franz Ruland, Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger a.D., Rechtsanwalt Klaus Weil, Bernd Strotmeyer von der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Birgit Uebelhack von der Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersvorsorge e.V., Rechtsanwältin Meike Blumenstein.
Insgesamt soll die Tagung eine Antwort darauf geben, ob die Reform des Versorgungsausgleichs den an sie geknüpften Hoffnungen gerecht werden kann und wie sie sich auf die verschiedenen Bereiche der Alterssicherung in praxi auswirken wird. Dabei beleuchten wir die Fragestellung aus unterschiedlichen Perspektiven, so dass sich sicherlich eine anregende Diskussion anschließen wird.
Interessenten wenden sich gerne an die:
Münsterische Sozialrechtsvereinigung e.V.
Geschäftsstelle am Institut für Arbeits-, Sozial- und Wirtschaftsrecht, Abt. III
Universitätsstraße 14–16, 48143 Münster
Prof. Dr. Heinz-Dietrich Steinmeyer – 1. Vorsitzender –
Tel.: 0251 83 29744, E-Mail: k.heldt@uni-muenster.de
Internet: www.sozialrechtsvereinigung.de