Hans-Joachim Dose
3. Aufl. 2010, 257 Seiten, 39,90 EUR, Erich Schmidt Verlag
Mit dem jetzt in 3. Aufl. erschienenen "Einstweiliger Rechtsschutz in Familiensachen" hat sich Richter am BGH Dose der schwierigen Aufgabe unterzogen, die Institute der Einstweiligen Anordnung und des Arrestes nach dem neuen FamFG nicht nur umfassend darzustellen. Es ist ihm auch gelungen, das Dickicht des FamFG dem Leser so nahezubringen, dass sich – soweit nach dem Gesetz überhaupt möglich – eine gedankliche Ordnung herstellen lässt.
Schon die klare Gliederung gibt dem Praktiker ein Gerüst, an dem er sich vor- und durcharbeiten kann. Die Gliederung verzichtet nicht zugunsten einer scheinbaren Klarheit auf gezielte Hinweise zu ganz gravierenden Änderungen der bisherigen Rechtslage.
Hierzu gehört als einer der wichtigsten Punkte die Abkehr von der Akzessorietät der Einstweiligen Anordnung von der Hauptsache: Damit wird die Einstweilige Anordnung, auch schon bisher eine gefürchtete Waffe im Familienrecht, zu einem noch schneller und wirksamer einzusetzenden Mittel zur Durchsetzung von Rechten. Der Arrest, bislang etwas im Hintergrund stehend, hat durch das FamFG an Bedeutung gewonnen und wird dementsprechend auch behandelt.
In seinen Ausführungen hält sich der Verfasser im Rahmen seiner Gliederung immer wieder an eine bestimmte Reihenfolge zu den einzelnen Bereichen, was dem Leser die Probleme eingängig macht. Auch das Auffinden von Hinweisen zu punktuellen Problemen wird erleichtert, weil sich der Verfasser bei dem Fortschreiten seiner Erörterungen an diese stringente Reihenfolge hält.
Der Aufbau im Einzelnen entspricht der Prüfungsfolge in der Praxis: Ausgehend von dem Anordnungs- oder Arrestanspruch werden zunächst die Anspruchsvoraussetzungen dargestellt, jeweils nach den einzelnen Regelungsbereichen. Es folgt das Regelungsbedürfnis als Anordnungsgrund in diesen Bereichen. Der Verfasser geht dann zu den Zuständigkeitsvoraussetzungen über und stellt weiter die Antragserfordernisse und deren Begründung sowohl in Amtsverfahren als auch in Antragsverfahren dar.
Der Bearbeitung des erstinstanzlichen Verfahrens geht ein kurzer Ausflug in Anwaltszwang und Verfahrenskostenhilfe voran.
Der Gang des Verfahrens in seinen Besonderheiten mit internationalen Verknüpfungen und die beendende gerichtliche Entscheidung in ihren Ausgestaltungen, immer wieder bezogen auf die Gliederung nach den einzelnen Regelungsbereichen, folgen.
Ein ganz wichtiger Bereich, nämlich Rechtsbehelfe, Abänderungsmöglichkeiten und Rechtsmittel sowie Konkurrenzfragen innerhalb von Beschwerde- und Abhilfemöglichkeiten schließt sich an. Auch hier hat der Verfasser zur Erleichterung für den Leser eine klare Gliederung mit wichtigen Hinweisen für die Praxis eingehalten.
Ein eigenes Kapitel widmet der Verfasser dem Außerkrafttreten der einstweiligen Anordnung, einem Bereich, der insbesondere im Rahmen von Ehegattenunterhaltsanordnungen die Rechtsprechung in der Vergangenheit beschäftigt hat. Hier ist als wichtige Neuerung hervorzuheben, dass eine einstweilige Unterhaltsanordnung zugunsten des getrennt lebenden Ehegatten nicht mehr über die Scheidung hinaus wirkt, sondern mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt.
Wichtig ist auch der Exkurs des Verfassers in den Bereich der Vollstreckung und der Sonderregelungen sowie den Bereich von Schadensersatzansprüchen und Rückzahlung wegen ungerechtfertigter Bereicherung. So setzt er sich mit der Neuregelung des § 241 FamFG und dessen – umstrittener – Geltung auch für Einstweilige Unterhaltsanordnungen auseinander, lehnt die Anwendung jedoch letztlich aus dogmatischen Gründen ab.
Die abschließende Synopse zum einstweiligen Rechtsschutz erleichtert dem Leser das Zurechtfinden zwischen neuen und alten Vorschriften.
Mit dem vorliegenden Werk hat der Verfasser ein Handbuch für den Praktiker, sei es Richter oder Anwalt, geschrieben, das die Alltagsarbeit nicht nur in der Übergangszeit zwischen "altem" und "neuem" Recht erleichtern wird. Die zahlreichen und vor allen Dingen gut auffindbaren Hinweise für die Beantwortung alltäglich immer wieder auftretender Fragen machen das Buch zu einem wertvollen Begleiter. Es sollte auf den Schreibtisch jedes Familienrechtlers gehören.