Hoppenz (Hrsg.)
9. Aufl. 2009, 1926 Seiten, 108 EUR, C.F. Müller Verlag
Der renommierte Kommentar ist jetzt nach Abschluss der umfangreichen familienrechtlichen Reformen der Jahre 2008/2009 auf dem neuesten Stand.
Der Kommentar enthält nicht nur das neue Unterhaltsrecht ab 1.1.2008. Schwerpunkte der Neukommentierung sind auch das neue Verfahrensrecht und der neue Versorgungsausgleich, der reformierte Zugewinnausgleich, das Vormundschaftsrecht, das Adoptionsrecht und die geänderte Regelung der Wohnungszuweisung und der Haushaltsgegenstände bei Scheidung.
Neben den materiellrechtlichen Vorschriften des 5. Buchs des BGB werden zudem folgende Gesetze kommentiert:
- Gewaltschutzgesetz (Müller),
- Lebenspartnerschaftsgesetz (Brudermüller),
- Einkommensteuergesetz (Schmieszek) und
- Versorgungsausgleichsgesetz (Hoppenz).
Darüber hinaus ist allerdings auch eine Bearbeitung des internationalen Familienrechts vorgesehen.
Verlag und Herausgeber haben sich dazu entschlossen, das Kostenrecht auszugliedern. Es ist nunmehr in: Jungbauer, Abrechnung in Familiensachen, als eigenes Buch vorgesehen.
Herausgeber ist Rainer Hoppenz, ein ausgewiesener Praktiker und langjähriger Vorsitzender eines Familiensenats am OLG Karlsruhe, der Ende Februar 2010 70 Jahre alt geworden ist (vgl. Brudermüller, FamRZ 2010, 346). Zuletzt hat er sich kritisch zu der Güterrechtsreform geäußert in: "Wertänderungen im Zugewinnausgleich" (FamRZ 2010, 16 ff.).
Insgesamt 14 Autoren sind in diesem beeindruckenden Buch tätig gewesen, darunter drei Rechtsanwälte: RA Prof. Dr. Wolfgang Burandt, Hamburg; RA Dr. Thomas Herr, Kassel, und RA Dr. Lothar Müller, Rastatt.
Überwiegend sind die Autorinnen und Autoren Richter und Richterinnen aus Baden-Württemberg.
Prof. Dr. Gerhard Hohloch von der Universität Freiburg ist u.a. für das internationale Familien- und Verfahrensrecht zuständig.
Der ungemein wichtige Teilbereich des Zugewinns wird von Hoppenz selbst bearbeitet. So wird beim § 1379 die Neuregelung bezüglich des Auskunftsanspruchs bei der Trennung auch bezogen auf das Anfangsvermögen ausführlich und klar dargelegt. Bewertungsfragen finden sich in der ausführlichen Darstellung des § 1376 BGB.
Die wichtigen Teilbereiche des Getrenntlebensunterhalts und des Geschiedenenunterhalts bearbeitet ansprechend und gut lesbar Hülsmann (§§ 1361 und 1569 ff.). Ein modifiziertes neues Altersphasenmodell als Zumutbarkeitsrahmen für eine Teilerwerbstätigkeit (zu § 1570 Rn 25) ist allerdings nicht mehr aktuell (vgl. insofern Born, FF 2010, 188). Die Problematik der Befristungsvorschrift des § 1578b, die Kernvorschrift des neuen Unterhaltsrechts, ist überzeugend und ausführlich dargestellt.
Im Sorgerecht warnt van Els zu Recht vor einem zu schnellen Eingriff der Familiengerichte. Es wäre nützlich, wenn der ein oder andere Familienrichter diese abgewogenen Ausführungen von van Els – ähnlich im Übrigen wie Coester – im "Staudinger" ernst nehmen würde (zu § 1666 Rn 11 ff.).
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass dieses handliche Buch von Hoppenz in der erweiterten Auflage durch gute Gliederung und übersichtliche und leicht lesbare Formulierungen überzeugt. Dem positiven Urteil von Bergschneider in FamRZ 2010, 100/101 kann ich mich nur anschließen.