Am 23. und 24. April 2010 fand in Köln die 13. Jahresarbeitstagung des Fachinstituts Familienrecht im DAI statt, wiederum gut besucht von mehr als 300 Kolleginnen und Kollegen.
Die Tagung wurde durch den Leiter des Fachinstituts, Rechtsanwalt und Notar Dr. Kleffmann mit einer kurzen Programmübersicht unter der Überschrift "Gesetzgeberischer Marathon" und einem Grußwort von der Vorsitzenden des Familienrechtsausschusses der BRAK, Fachanwältin für Familienrecht Börger, eröffnet.
Unter der schon unverzichtbar gewordenen launigen Moderation des Ehrenvorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages Prof. Willutzki begann das Programm mit dem Vortrag des Vorsitzenden des Deutschen Familiengerichtstages, Herrn Prof. Dr. Brudermüller, zum Thema „Unterhaltsrecht ohne Vertrauensschutz“. Der Referent gab einen Überblick zum neuen Unterhaltsrecht und stellte dann die Vorschriften dar, in denen der Vertrauensschutz besonders wichtig sei, nämlich im Bereich der Kinderbetreuung sowohl im ehelichen als auch im nichtehelichen Bereich sowie bei den Fragen der Befristung und Herabsetzung von Unterhaltsansprüchen bei sog. Altehen, in denen über Jahrzehnte Vertrauen in die Lebensgemeinschaft gewachsen sei. Er appellierte an die Anwaltschaft, die Möglichkeiten des sorgfältigen Vortrags im Einzelfall zu nutzen.
Nach einer Kaffeepause ging es dann im Unterhaltsrecht weiter mit Anmerkungen zur neuen Düsseldorfer Tabelle und einer Darstellung des vorläufigen Rechtsschutzes nach dem neuen FamFG, referiert von Herrn Dr. Soyka, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf. Herr Dr. Soyka gab einen Überblick über die grundlegenden Neuerungen, insbesondere die Selbstständigkeit der neuen Einstweiligen Anordnung nach FamFG, sowie Verfahrensbesonderheiten auch im Übergangsbereich zwischen alten und neuen Verfahren. Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht Schlünder referierte anschließend zum Thema "Die Lebensversicherung in der anwaltlichen Beratung" mit allen Aspekten sowohl in versicherungsrechtlicher als auch güter- und steuerrechtlicher Hinsicht.
Obwohl die nach der Mittagspause folgende Referentin, Frau Dr. Götz, Richterin am OLG München und stellvertretende Vorsitzende des Familiengerichtstages, auf das "Suppenkoma" hinwies, aus der die Zuhörer zu wecken ihre Aufgabe sei, war schon nach wenigen Minuten hiervon nichts mehr zu merken. Mit ihrer lebhaften und souveränen Vortragsart zum Thema "Volljährigenunterhalt" hatte die Referentin schnell die volle Aufmerksamkeit des Auditoriums auf ihrer Seite. Frau Dr. Götz stellte die wesentlichen Bereiche des Volljährigenunterhalts mit ständigem Bezug zur Praxis klar strukturiert dar und überschrieb abschließend diesen Bereich damit, dass im Unterhaltsrecht Solidarität keine Einbahnstraße sei und das Gegenseitigkeitsprinzip das ganze Unterhaltsrecht durchziehe. Fachanwalt für Familienrecht Michael Klein gab dann ein „Update im sog. Nebengüterrecht“, einem Gebiet, das besonders im Zusammenhang mit ehevertraglichen Gesamtregelungen wichtig sei, aber auch gerade in der ersten Phase der Trennung wichtige Möglichkeiten für die anwaltliche Tätigkeit biete.
Die "Brennpunkte im neuen Güterrecht" waren Thema für den Vorsitzenden Richter am OLG Celle Büte, der die Brisanz des Themas zwar durch einen lustigen Stresstest abzuschwächen versuchte, letztlich jedoch bei den Zuhörern trotz der Vielzahl der Informationen eine gewisse Verzweiflung in Ansehung der anstehenden Probleme hinterließ.
Frau Richterin am Familiengericht Köln Bergmann hatte wie gewohnt die Aufgabe, die Zuhörer über kulturelle Highlights in Köln und über das neue Versorgungsausgleichsrecht zu informieren. Wenngleich im „Schweinsgalopp“, schaffte sie es zumindest, den Zuhörern einen Überblick über die neuen Strukturen des Versorgungsausgleichs zu geben, obgleich die zur Verfügung stehende Zeit und die Kondition der Zuhörer am Ende dieses Vortragstages für die Komplexität des Themas wohl nicht mehr ausreichend waren.
Der nächste Tag, moderiert von Dr. Kleffmann, begann mit einem Überblick über die neueste Rechtsprechung ihres Senats durch die Vorsitzende des XII. Zivilsenats des BGH, Frau Dr. Hahne. Schwerpunkte lagen auf den Fragen zur Unterhaltsbegrenzung, die nach neuem Recht an Bedeutung gewonnen habe, aber sehr einzelfallbezogen angewendet werde und daher an die anwaltliche Bearbeitung hohe Anforderungen stelle, und der neuesten Entscheidung zur „Schwiegereltern-Schenkung“. Wie immer gab Frau Dr. Hahne wertvolle Hinweise für die Behandlung der entsprechenden Fälle in der anwaltlichen Praxis.
Frau Prof. Dr. Koch stellte im Folgenden aktuelle güterrechtliche Probleme dar und nach einer – notwendigen – Kaffeepause kam der wie stets hochaktuelle Familienrechtliche Jahresrückblick von Vorsitzendem Richter am OLG Reinken, in dem besonders auch mit Blick auf den Anwaltsalltag neue Rechtsprechung kurz und prägnant dargestellt wurde.
Hatten die Teilnehmer der 12. Jahresarbeitstagung noch wie das Kaninchen vor der Schlange vor der Gesetzes- und Rechtsprechung...