Ingeborg Rakete-Dombek
Es lohnt sich, die Stichworte "Anwaltshaftung" und Familienrecht“ bei juris einzugeben. Die dort erscheinenden Entscheidungen befassen sich natürlich immer wieder mit der Versäumung der (kurzen) Vaterschaftsanfechtungsfrist, aber zunehmend auch mit den Beratungspflichten des Anwalts vor Einleitung eines Unterhaltsabänderungsverfahrens oder bei dem Abschluss von Vergleichen.
Weder der Amtsermittlungsgrundsatz noch die Anwesenheit des Mandanten in dem Gerichtstermin, in dem der Vergleich abgeschlossen wurde, schützt den Anwalt vor einer Haftung. Die Behandlung einer Abfindung im Zugewinnausgleichsverfahren (Doppelberücksichtigung mit Unterhaltszahlungen nicht erkannt) kann ebenso in die Haftung führen wie schlichte Fristversäumnisse. Manchmal droht nur die Rückzahlung der vereinnahmten Gebühren, häufig aber auch ein hoher Schadensersatz, wenn es sich z.B. um wiederkehrende Leistungen wie den Unterhalt handelt.
Neues Recht, wie wir es seit dem 1.1.2008 im Unterhaltsrecht und seit dem 1.9.2009 im Versorgungsausgleich und beim Zugewinnausgleich anwenden müssen, stellen im Zusammenhang mit einem völlig neuen Verfahrensrecht und den damit verbundenen – keineswegs bisher vollständig ausgeräumten – Unsicherheiten ein erhebliches Haftungsrisiko dar. Dies erstreckt sich vor allem auch auf die Folgen einer mangelhaften Büroorganisation. Auch damit müssen wir uns daher ausführlicher beschäftigen.
Die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft vom 24. bis 26. November 2011 in Darmstadt steht daher unter dem Thema: "Risiken und Nebenwirkungen – Folgen der Reformen". Die auf dem Programm abgebildete Pillendose steht dafür, wie viele "bittere Pillen" wir wohl (noch?) schlucken müssen. Klar ist uns natürlich, dass die Einnahme von welchen Pillen auch immer das Risiko nicht abmildert. Gemeinsam können wir uns aber über unsere tägliche Praxis und die vorherrschenden Probleme auf der Herbsttagung austauschen und wie immer feststellen, dass die Pillen weniger bitter sind, wenn alle gemeinsam sie schlucken müssen.
Zuvor haben wir Gelegenheit, das italienische Recht kennenzulernen. Die "Aktuelle Stunde" am Samstag beschäftigt sich – wie sollte es auch anders sein – mit den Folgerungen aus der von dem BVerfG für verfassungswidrig erklärten Dreiteilungsmethode des BGH.
In diesem Jahr wird der Geschäftsführende Ausschuss neu gewählt. Zwei Mitglieder werden nicht erneut kandidieren. Dies sind Rechtsanwältin Dr. Niebergall-Walter und ich. Wir verabschieden uns also mit dieser Herbsttagung aus dem Ausschuss und sind beide sehr sicher, dass wir unser Haus gut bestellt haben. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht wächst und gedeiht und hat schon jetzt im August 6.889 Mitglieder.
Angesichts dieser Größe hat unsere Internetseite natürlich – neben unserer FF – eine größere Bedeutung für die Mitglieder, aber vor allem auch die Verbraucher bekommen. Wir haben sie jetzt "relauncht", damit ihre Nutzung auch unter den Pad-Nutzern komfortabler möglich ist. Es ist jetzt eine eigene Seite an den Start gegangen, die unser erfolgreiches Forum nun für das Unterhaltsrecht ausgliedert; sie ist damit gesondert unter www.unterhaltsforum.de aufrufbar. Dies entspricht vor allem dem gestiegenen Bedürfnis von potenziellen Mandanten an diesem Thema. Schauen Sie also ruhig wieder mal auf "Ihre" Seite www.familienanwaelte-dav.de und beteiligen Sie sich rege am Forum, um auch dort Mandanten gezielt anzusprechen und hierbei für sich und Ihre Qualität als Familienanwalt zu werben. Die Fragen der Verbraucher nehmen dort rasant zu und sollten schnell und qualifiziert beantwortet werden.
Wir können sehr stolz auf diesen Erfolg der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht sein, der vor allem auf einer reibungslosen Zusammenarbeit im Ausschuss, der Unterstützung durch unsere Geschäftsführung, unsere Werbeagentur und vielen anderen – für unsere Mitglieder meist unsichtbaren – Helfern beruht. Bei allen darf ich mich an dieser Stelle bedanken. Der Arbeitsgemeinschaft und ihren Mitgliedern wünsche ich weiterhin viel Erfolg und vor allem: Keine Haftungsfälle, sondern viel Freude am Beruf.
Ingeborg Rakete-Dombek