Die Ehe ist nach wie vor die dominierende Lebensform in Europa. Sie ist nicht nur eine persönliche Nähebeziehung, sondern hat nach wie vor Beistands- und Versorgungsfunktionen. Das Ehebild hat sich allerdings im Laufe der letzten Jahrzehnte erheblich gewandelt; Rollenbilder für Männer und Frauen werden jedenfalls nicht mehr explizit vorgegeben. Das Recht geht nicht nur von der Gleichberechtigung der Geschlechter aus. Zunehmend wird auch wirtschaftliche Unabhängigkeit der Ehegatten angenommen; das Sozialmodell der Hausfrauenehe hat weitgehend ausgedient. Eine Folge davon ist eine größere Betonung der Eigenverantwortlichkeit der Ehegatten. Für den nachehelichen Unterhalt führt dies zu einer Einschränkung von Ansprüchen.
Im Ehegüterrecht dominiert in Europa die Errungenschaftsgemeinschaft. Soweit man – wie in Deutschland – während des Bestehens der Ehe von Gütertrennung ausgeht, gibt es im Allgemeinen einen Ausgleich. Für die neuen EU-Mitgliedstaaten ist kennzeichnend, dass dort als Wahlgüterstand noch die Gütertrennung und oft auch die Zugewinngemeinschaft eingeführt wird.
Für die heutige Ehe sind hohe Scheidungsraten kennzeichnend; Nachscheidungsfamilien werfen zahlreiche Probleme auf. Allerdings kommt es häufig zur Wiederheirat und damit auch zur Stiefelternschaft. Stammen Kinder aus unterschiedlichen Verbindungen, so spricht man von der sog. Patchwork-Familie. Hierauf reagiert der Gesetzgeber zunehmend, indem er, wenn nicht gar, wie in den Niederlanden, eine Unterhaltspflicht des Stiefelternteils, so doch – wie etwa in Österreich und der Schweiz – eine Beistandspflicht unter den Ehegatten bei der Erfüllung dieser Verpflichtungen vorsieht. Eine solche Bestandspflicht besteht auch bei der elterlichen Sorge (§ 90 Abs. 3 ABGB). Weitere Sonderregeln, die eine gewisse Teilhabe ermöglichen, sind auch bezüglich des Sorgerechts eingeführt worden (vgl. § 1687b BGB). Der nach wie vor häufigen Stiefkindadoption steht man heute skeptischer gegenüber als früher. Insgesamt verliert die Ehe immer mehr ihre Rolle als zentrales Rechtsinstitut. Das ist freilich nicht ganz neu. Schon 1976 trug ein US-amerikanischer Aufsatz, der diese Entwicklung untersuchte, den Untertitel "The withering away of marriage".