Inge Saathoff

Dies dürfte ein ebenso abgedroschener wie wahrer Spruch sein. Als Kind und junger Mensch schmunzelt man über dieses Wehklagen der älteren Generation und mit zunehmendem Alter erfährt man am eigenen Leibe, was damit gemeint ist.

Warum schreibe ich Ihnen das? Zum einen neigt sich dieses Jahr mit großen Schritten schon wieder dem Ende zu, obwohl es – gefühlt – doch gerade erst begonnen hat. Das heißt, es ist wieder an der Zeit für die Herbsttagung, Zeit, mal wieder Kollegen zu treffen, eventuell letzte noch fehlende Fortbildungsstunden zu sammeln oder auch mal wieder nach Berlin zu reisen, und zwar in der Zeit vom 23. bis zum 25.11.2017.

Zum anderen feiert die erste Eherechtsreform in diesem Jahr bereits ihren 40. Geburtstag. Ein angemessener Anlass, um zurückzuschauen, was war und wie es sich entwickelt hat. Nur wenige von uns können behaupten, während der gesamten 40 Jahre bereits tätig gewesen zu sein. Umso mehr freuen wir uns, zu diesem Thema mit Frau Kollegin Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit eine Gesprächspartnerin zu haben, die nicht einfach nur nüchtern auf die Papierlage der vergangenen Jahre sieht, sondern aus verschiedensten beruflichen Stationen ihres Lebens heraus – als Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht, Justizsenatorin und schließlich, bis heute Rechtsanwältin – persönlich miterlebt hat, was der Gesetzgeber für Ziele verfolgt hat und ob und wie sie sich in der Praxis bewährt, bestätigt oder auch weiterentwickelt haben.

Natürlich werden Sie auch in diesem Jahr nicht nur zurückschauen, sondern im Verlaufe des Freitags Gelegenheit finden, sich mit aktuellen rechtlichen Problemen und Themen auseinanderzusetzen, die aus meiner Sicht alle gleichermaßen brisant und praxisrelevant sind. Sie haben die Qual der Wahl, wenn sich Rechtsanwalt und Richter am OLG a.D. Gerd Weinreich mit Fragen von ehebedingten Zuwendungen beschäftigt, Vors. Richter am OLG Mathias Denkhaus mit dem Unterhalt im Wechselmodell, Rechtsanwalt Jörn Hauß mit der Umsetzung der BAG-Entscheidung zum Versorgungsausgleich, Notar Dr. Wolfgang Reetz mit der Erbfolge in der Patchworkfamilie, Rechtsanwalt und Notar Dr. Max Braeuer mit den Nutzungsrechten an der Immobilie, Rechtsanwalt und Richter am OLG a.D. Dieter Büte mit Haftungsrisiken im Zugewinn oder auch Rechtsanwältin Juliane Hilbricht mit dem Tricksen und Schnüffeln mithilfe von Spysoftware.

Deutschland ist ein Land der Bürokratie und der Formulare, was sicherlich häufig belastet und die Durchsetzung von Anliegen erschwert. Wenn wir uns mit dem Thema "Von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare" beschäftigen, so ist dies jedoch im Interesse unserer Mitglieder als Hilfe und Entlastung gedacht. Gleichermaßen für jüngere Kollegen von Interesse, aber auch für Kollegen, die ihre eigenen Büroabläufe im Rahmen des Möglichen mehr standardisieren und vereinheitlichen wollen, wird sich Frau Kollegin Melanie Franke in der Parallelschiene am Freitag mit den Formularen bei der Mandatsbetreuung beschäftigen.

Nach so viel Fortbildung muss es doch wohl auch noch etwas anderes geben? Aber gewiss! Wir denken, Ihnen mit unserem Rahmenprogramm am Donnerstag in der "Bar jeder Vernunft" ein Highlight präsentieren zu können. Denken Sie also nicht lange nach, sondern buchen Sie – die Teilnehmerzahl bei dieser Abendveranstaltung ist aufgrund der räumlichen Gegebenheiten leider begrenzt.

Wir hoffen, wir konnten Ihr Interesse wecken. Wir freuen uns, Sie in Berlin begrüßen zu dürfen!

Autor: Inge Saathoff

Inge Saathoff, Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht, Oldenburg

FF 9/2017, S. 337

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