Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu vermeiden. Er kritisiert insbesondere die Pläne zur Einführung eines Papier-Empfangsbekenntnisses im elektronischen Rechtsverkehr.

Einer fachlichen Spezialisierung gibt der DAV den Vorzug gegenüber einer allgemeinen Hinzuziehung von Sachverständigen, die mit dem Beibringungsgrundsatz nicht in Einklang zu bringen ist.

Der DAV fordert erneut eine Einführung der Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen (DAV-Initiativstellungnahme Nr. 28/2015) und in FamFG-Erbsachen (DAV-Initiativstellungnahme Nr. 51/2017). Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen weiterhin nicht gegeben. Die neu geschaffenen Richterstellen für den BGH sollten dazu genutzt werden, endlich gleiches Recht zu gewähren.

Des Weiteren befürwortet der DAV eine Spezialisierung der Gerichte sehr, insbesondere auch in Erbsachen, die wirtschaftlich immer bedeutsamer werden und oft sehr komplex sind. Ziel sollte die Einführung eines Großen Nachlassgerichts sein (DAV-Initiativstellungnahme Nr. 51/2017). Es ist einem Laien und auch vielen Juristen kaum zu erklären, warum es nach dem Abschluss des Erbscheinsverfahrens vor dem Nachlassgericht noch die Möglichkeit gibt, einen streitigen Zivilprozess durch alle Instanzen zu führen, um letztlich das gleiche Ziel zu erreichen: die Klärung der Erbrechtsverhältnisse. Die Einführung des Großen Nachlassgerichts würde diese Problematik lösen, kurz: ein Lebens- (besser: Sterbens-)sachverhalt und ein Gericht (besser noch: ein Richterkollegium).

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