Der Deutsche Anwaltverein unterstützt die Lösung B des Diskussionspapiers, d.h. die Adoption von Stiefkindern und fremden Kindern auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) knüpft die Zulässigkeit der Adoption an eine im Kern stabile Paarbeziehung, unabhängig davon, ob sich diese stabile Paarbeziehung in einer ehelichen Lebensgemeinschaft oder in anderen Familienformen verwirklicht. Die Entscheidung des BVerfG ist zum Recht der Minderjährigenadoption ergangen. Im Recht der Volljährigenadoption ist daher eine geringfügige Anpassung des § 1772 Abs. 1 S. 1 lit. c BGB notwendig. Ferner ist noch im Einzelnen zu prüfen, in welchem Umfang die Auswirkungen des Adoptionsrechts auf das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht einzuschränken sind, um Missbrauch des Adoptionsrechts zu vermeiden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge