Beginnend mit dem Heft 9/2020 werden wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen "besondere Fälle" aus der Praxis präsentieren.
Dabei handelt es sich mal um fast unglaubliche, mal um besonders bemerkenswerte oder auch sehr spezielle Fallgestaltungen, die in der Praxis zwar nicht häufig auftreten, dafür aber umso interessanter sind. Sie dokumentieren aber auch, dass alle Beteiligten, sowohl Familienrichter(innen), Anwälte(innen) als auch Sachverständige im Familienrecht mit Situationen konfrontiert werden, die außergewöhnlich sind.
Wir starten mit einem extraordinären Fall, den Dr. Salzgeber aus München zu behandeln hatte!
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen
FF 9/2020, S. 363
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