Harald Scholz / Norbert Kleffmann (Hrsg.)39. Ergänzung September 2020 und 40. Ergänzung Februar 2021C.H. Beck Verlag München 2021, 379 Seiten, in 8 gelochten Broschüren129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice)ISBN 978-3-406-43089-3
Die 39. Ergänzung beinhaltet folgende Aktualisierungen:
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Literaturverzeichnis |
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Teile H "Ehegattenunterhalt" (RA Dr. Kleffmann, Hagen und RAin Kühner, Hamm) und "Verwandtenunterhalt" (Dr. Soyka, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf a.D.), |
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Teil M "Versorgungsausgleich" (Bergmann, weitere Aufsicht führende Richterin am AG Köln a.D.), |
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sowie Tabellen zum Versorgungsausgleich (Anhang zu Teil M), |
Inhalt der 40. Ergänzungslieferung Februar 2021 sind folgende Teile:
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Teil F "Ehescheidung und Eheaufhebung" (RA Erdrich, Bonn), |
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Teil R "Gegenstands- und Verfahrenswerte und Vergütung in Familiensachen" (RAin Zempel, Saarlouis), |
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Teil Q "Abstammungsrecht" (Prof. Dr. Eckebrecht, Berlin), |
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Teil W "Verfahrenskostenhilfe" (Dr. Giers, Direktor des Amtsgerichts). |
Das seit Jahren bestens eingeführte Praxishandbuch wird derzeit von 18 Autorinnen und Autoren aus der ganzen Bundesrepublik betreut. Hierbei hat der Herausgeber viele Richter und Richterinnen aus allen Bereichen, sowie Anwältinnen und Anwälte zusammengebracht, u.a. sehr bekannte Namen wie Dr. Roessink und Gerd Uecker, Fachanwälte in Köln und Hamburg und zahlreiche erfahrende Richter, wie z.B. Richter am OLG Celle Andreas Kohlenberg oder Margarete Bergmann aus Köln im Versorgungsausgleich.
Der uneingeschränkte Vorteil dieses Werks besteht darin, dass, anders als bei der Konkurrenz, Broschüren zu den einzelnen Bereichen angeboten werden, die herausgenommen und zu einer Besprechung oder zu einem Gerichtstermin mitgenommen werden können, ohne dass man ein schweres Buch mitschleppen muss.
Es würde zu weit führen, alle Beiträge im Einzelnen zu behandeln. Der umfangreiche Teil H "Ehegattenunterhalt" wird behandelt von dem Herausgeber selbst. In dem Teilbereich wird auf rund 300 Seiten der gesamte Ehegattenunterhaltsbereich von Rechtsanwalt Kleffmann behandelt. Frau Kollegin Kühner bearbeitet insbesondere den schwierig zu behandelnden Verwirkungsbereich also § 1579 Nr. 1 bis 8 BGB. Zahlreiche Beispiele lockern den Text auf, u.a. auch Checklisten denkbarer Bedarfspositionen oder Praxistipps, die den Begriff Praxishandbuch bestätigen.
Aktuelle Fragen zum Familienrecht werden überschaubar von allen Autorinnen und Autoren nahezu perfekt behandelt. Die inzwischen ausgelieferten Ergänzungsbroschüren sind auf dem neuesten Stand.
Fazit:
Das Buch ist uneingeschränkt zu empfehlen. Es sollte in der Bibliothek des Familienrichters aber auch in der Bibliothek eines im Familienrecht tätigen Anwalts/Anwältin nicht fehlen.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen
FF 9/2021, S. 379 - 380