EGMR, Entsch. v. 18.5.2021 – Beschw. Nr. 71552/17

FamRZ 2021, 1206

(red. LS m. Anm. von Bary)

Die Verweigerung der Eintragung der Wunscheltern als rechtliche Eltern eines Kindes in das Geburtenregister, das durch eine Leihmutter geboren wurde und biologisch nicht mit ihnen verwandt ist, trotz einer entsprechenden kalifornischen Geburtsurkunde, verstößt nicht gegen das Recht auf Familienleben gemäß Art. 8 EMRK, wenn keine Anhaltspunkte für tatsächliche, praktische Einschränkungen des Familienlebens erkennbar sind und das Verhältnis durch eine Pflegeelternstellung geregelt und abgesichert wurde.

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