Die Kindesanhörung ist für jedes Kindschaftsverfahren von hoher Relevanz. Sie dient neben der Gewährung rechtlichen Gehörs auch vorrangig der Sachaufklärung.[1]

Die persönliche Anhörung und das Verschaffen des persönlichen Eindrucks von Kindern sind nunmehr unabdingbare Formvoraussetzungen einer richterlichen Entscheidung. Das Beherrschen des juristischen Handwerks allein reicht an dieser Stelle nicht, zahlreiche weitere Kompetenzen sind gefragt. Die Familienrichterinnen und -richter sollten neben einer hohen Empathie auch über Spezialwissen in Pädagogik und Psychologie, insbesondere aber auch über die Fähigkeit zur Gestaltung einer kindeswohlgerechten und schonenden Anhörung verfügen.

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