Der Übermittlungsweg zwischen einem nach Durchführung eines Identifizierungsverfahrens eingerichteten Postfach einer Behörde oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts und der elektronischen Poststelle des Gerichts stellt gleichfalls einen sicheren Übermittlungsweg dar. Im Familienrecht ist hier beispielsweise an die Jugendämter[28] aber auch an Behördenbetreuer[29] zu denken.

[28] Sternal in: Sternal, FamFG, 21. Aufl. 2023, § 14b FamFG Rn 9; Walther, JAmt 2021, 598, 599.
[29] Biallaß in: Ory/Weth, jurisPK-ERV Band 2, 2. Aufl. 2022, § 14b FamFG Rn 83.

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