Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 154/2023 vom 5.9.2023

Der Bundespräsident hat Richterin am Oberlandesgericht Dr. Daniela Recknagel zur Richterin am Bundesgerichtshof ernannt.

Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Recknagel ist 43 Jahre alt. Nach dem Abschluss ihrer juristischen Ausbildung und einer siebenmonatigen Tätigkeit als Rechtsanwältin trat sie im August 2007 in den höheren Justizdienst des Landes Hessen ein. Dort war sie in der Proberichterzeit bei den Amtsgerichten Wetzlar und Kirchhain tätig. Bei dem Amtsgericht Kirchhain wurde sie im Februar 2011 zur Richterin am Amtsgericht ernannt. Von dort war Frau Dr. Recknagel in der Zeit von Dezember 2013 bis August 2014 an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main abgeordnet und in der Zeit von Mai 2017 bis April 2020 als wissenschaftliche Mitarbeiterin an den Bundesgerichtshof. Unmittelbar anschließend folgte eine weitere Abordnung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, die bis April 2021 dauerte. Im Laufe dieser Abordnung wurde Frau Dr. Recknagel im Februar 2021 bei dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main zur Richterin am Oberlandesgericht befördert.

Das Präsidium des Bundesgerichtshofs hat Frau Dr. Recknagel dem XII. Zivilsenat zugewiesen, der vornehmlich für das Familienrecht, das Betreuungsrecht und das gewerbliche Mietrecht zuständig ist.

Quelle: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023154.html

FF 10/2023, S. 382

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