Anmerkung

Der Beitrag beruht auf einem Vortrag des Verfassers am 25.11.2016 anlässlich der Herbsttagung des Deutschen Anwaltvereins in Nürnberg.

Autor: Rolf Schlünder , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familien- und Arbeitsrecht, Mannheim

FF 10/2017, S. 391 - 397

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