OLG Celle, Beschl. v. 19.2.2021 – 12 UF 218/20

1. Die Erwerbsobliegenheit einer Mutter, die zwei schulpflichtige Kinder betreut und aufgrund des coronabedingten Wegfalls des Präsenzunterrichts die Kinder während des häuslichen Fernunterrichts im Rahmen des sog. Homeschoolings unterstützt, kann auf eine Halbzeittätigkeit beschränkt sein.

2. Der Erwerbstätigenbonus ist entsprechend den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle zur Wahrung von Rechtseinheitlichkeit mit 10 % zu bemessen.

(red. LS)

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