Auch für den Antrag auf Titulierung eines bislang freiwillig gezahlten Kindesunterhalts richtet sich der Verfahrenswert nach dem vollen Betrag des geltend gemachten Unterhalts.
(red. LS)
OLG Köln, Beschl. v. 22.6.2021 – 14 WF 58/21 (AG Euskirchen)
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