1. Zur Durchlässigkeit und Verknüpfung der Ausgleichssysteme sind vertragliche Vereinbarungen zu fördern. Insbesondere ist neben Prozess- und Beratungshilfe eine "Vertragskostenhilfe" vorzusehen.

    angenommen 27:6:2

  2. Der gesamte Ausgleich findet bei entsprechender Antragsstellung in einem umfassenden Verfahren statt, das neben Unterhalt, Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch die Verteilung des Hausrats und die Zuweisung der Ehewohnung sowie sonstige Ansprüche umfasst (Verbund).

    angenommen 30:4:0

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