Ehegattenunterhalt
Um die Betreuung eines Kindes, das älter als drei Jahre ist, sicherzustellen, ist es bei fehlenden Betreuungsmöglichkeiten in staatlichen Einrichtungen notfalls erforderlich, dass der betreuende Elternteil für einige Stunden zusätzlich eine Betreuungsperson einstellt, um einer Vollzeittätigkeit nachgehen zu können (OLG Oldenburg, Urt. v. 13.7.2009 – 13 UF 52/09, FuR 2009, 594 [Soyka]).
Kindesunterhalt
Eine Abfindung ist zur Sicherstellung des Mindestunterhalts und nicht zur Begleichung sonstiger Verbindlichkeiten einzusetzen. Bei Zugriff anderer Gläubiger auf die Abfindung ist ein Vollstreckungsschutzantrag nach § 850i ZPO zu stellen (AG Flensburg, Urt. v. 18.8.2009 – 92 F 116/09, BeckRS 2009, 23524 = FamFR 2009, 16).
Elterliche Sorge
- Die Entziehung der elterlichen Sorge hinsichtlich einer Reise des Kindes zu den Großeltern ins Ausland (hier: Äthiopien) greift in das Elternrecht ein und ist nur zu rechtfertigen, wenn im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für eine drohende Verletzung des Kindeswohls (hier: durch Genitalverstümmelung) gegeben sind; die Tatsache, dass es sich bei dem Land, das das Kind besuchen soll, um ein "Hochrisikoland" hinsichtlich der weiblichen Genitalverstümmelung handelt, reicht dafür nicht aus, wenn die Ermittlungen ergeben, dass keinerlei Verdachtsmomente dafür bestehen, dass für das Kind eine entsprechende Gefährdungslage besteht (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 25.5.2009 – 5 UF 224/08, FamRZ 2009, 1599).
- Will der Sorgerechtsinhaber mit dem Kind (hier: nach Mexiko) auswandern, so müssen die Gründe für den Wegzug schwerer wiegen als die Umgangsinteressen des anderen Elternteils; dies kann z.B. der Fall sein, wenn er in sein Heimatland umziehen möchte oder im Ausland seine berufliche und wirtschaftliche Existenz sichern will (OLG München, Beschl. v.9.4.2009 – 2 UF 1818/08, FamRZ 2009, 1600; die zugelassene Rechtsbeschwerde ist eingelegt worden, BGH, XII ZR 81/09).
Internationales Recht
Bei gemeinsamer doppelter Staatsangehörigkeit der Ehegatten sind die Gerichte der beiden Staaten in gleicher Weise nach Art. 3 Abs. 1 Buchst. b der Brüssel IIa-VO zuständig; dem Antragsteller steht es frei, in welchem Staat er die Scheidung beantragt (EuGH, Urt. v. 16.7.2009 – Rs.C-168: Hadadi ./. Mesko, FamRZ 2009, 1571 m. krit. Anm. Kohler = FamRBint 2009, 73 [Finger]).
Verfahrensrecht
Die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs kann im vereinfachten Verfahren nicht als Einwand i.S.v. § 648 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO (§ 252 Abs. a S. 1 Nr. 2 FamFG) geltend gemacht werden (KG, Beschl. v. 23.6.2009 – 18 WF 140/09, FamRB 2009, 306 [Giers]).
Prozesskostenhilfe
- Wird der Vergütungsanspruch eines nach § 121 Abs.1 ZPO beigeordneten Rechtsanwalts ohne dessen Einverständnis beschränkt, so ist auf die Beschwerde des Rechtsanwalts die Beschränkung aufzuheben. Eine Aufhebung auch der Beiordnung scheitert am Verbot der Schlechterstellung des Beschwerdeführers (OLG Schleswig, Beschl. v. 18.2.2009 – 8 WF 27/09, FamRZ 2009, 1613 = FamFR 2009, 25).
- Bei der Frage, ob durch die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts weitere Kosten i.S.v. § 121 Abs. 3 ZPO entstehen, ist ein Kostenvergleich anzustellen zwischen den möglichen Kosten des nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Wahlanwalts und denen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts, wobei hinsichtlich der Höhe der Reisekosten nach dem Wegfall von § 126 Abs. 1, 2 BRAGO auf die Entfernung zwischen dem Prozessgericht und dem Ort im Gerichtsbezirk abzustellen ist, der am weitesten vom Prozessgericht entfernt ist (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 29.5.2009 – 2 WF 154/09, FamRZ 2009, 1615).
Kosten
Die bedürftige Partei hat einen durchsetzbaren Kostenerstattungsanspruch gegen die unterlegene Partei auch dann, wenn ihr ratenfreie Prozesskostenhilfe bewilligt wurde (BGH, Beschl. v. 9.7.2009 – VII ZB 56/08, FamRZ 2009, 1577).