Die 15. Jahresarbeitstagung Familienrecht des Deutschen Anwaltsinstituts fand wie in den Vorjahren in Köln statt, und zwar vom 27. bis 28.4.2012.
Rechtsanwalt Dr. Norbert Kleffmann konnte zum Jubiläum eine anspruchsvolle Fortbildungsveranstaltung mit insgesamt zwölf Referentinnen und Referenten aus Richterschaft, Anwaltschaft und Wissenschaft eröffnen.
Nach den obligatorischen Grußworten von Frau Kollegin Börger, Vorsitzende des Familienrechtsausschusses der BRAK, und Professor Dr. Brudermüller, Vorsitzender des Deutschen Familiengerichtstages, wartete die große Teilnehmerzahl auf die Ausführungen von Richter am BGH Hans-Joachim Dose, der inzwischen als Nachfolger von Frau Dr. Hahne den Vorsitz des 12. Familiensenats übernommen hat.
Eine überarbeitete Fassung seines Vortrages "Unterhalt nach den ehelichen Lebensverhältnissen" findet sich im Juniheft der Zeitschrift FF 2012, 227 ff. Dose beschäftigte sich u.a. mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25.1.2011 und der aktuellen Rechtsprechung des BGH zu § 1578 Abs. 1 Satz 1 BGB in der grundlegenden Entscheidung vom 7.12.2011 (FF 2012, 118 mit Anm. Born = FamRZ 2012, 281).
Sämtliche Vorträge in dieser arbeitsreichen Jahresarbeitstagung waren auf knapp eine Stunde begrenzt. Dies gilt auch für die Vorträge von Herrn Kollegen Hauß in seinem Referat "Unverhofft kommt oft, die quantitative Dimension des Elternunterhalts" und des Kollegen Michael Klein aus Regensburg mit dem Thema "Erfahrungssätze" (Darlegungs- und Beweisprobleme).
Herr Kollege Bernd Kuckenburg aus Hannover erläuterte aktuelle Fragen der Unternehmensbewertung im Zugewinnausgleich unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des BGH zur Bewertung freiberuflicher Praxen und hatte mehrere aktuelle Fälle im Gepäck.
Sodann beschäftigte sich Dr. Soyka, Vorsitzender Richter am OLG Düsseldorf, mit der Unterhaltsbegrenzung nach § 1578b BGB, der nach wie vor schwierig zu handhabenden zentralen Begrenzungsvorschrift nach der Unterhaltsrechtsreform.
Tipps und Tricks im Zugewinn war der Gegenstand des Referates von Dieter Büte, Vorsitzender Richter am OLG Celle.
Dr. Isabell Götz, Richterin am OLG München und stellvertretende Vorsitzende des Familiengerichtstages und seit diesem Jahr auch Mitglied des Beirates der FF, beschäftigte sich mit dem Ausbildungsunterhalt nach Kinderbetreuung. Hierbei wurden alle Aspekte des Volljährigenunterhalts im Rahmen einer Ausbildung angesprochen.
Margarethe Bergmann, aufsichtsführende Richterin am Familiengericht Köln, war es wie jedes Jahr überlassen, den bei Anwälten nicht sonderlich geliebten Versorgungsausgleich zu erörtern und auf neue Entscheidungen hinzuweisen.
Der Samstagmorgen wurde mit einem weiteren Vortrag eines BGH-Richters eröffnet: Richter am BGH Roger Schilling behandelte den Betreuungsunterhalt in der Rechtsprechung des XII. Zivilsenats des BGH. Schilling strich die unbedingte Notwendigkeit für den Anwalt/Anwältin heraus, intensiv den Sachvortrag vorzubereiten, um keine Überraschung bei den Entscheidungen zu erleben.
Frau Professor Dr. Elisabeth Koch, Friedrich-Schiller-Universität Jena referierte zum aktuellen Güterrecht. Gegenstand des Vortrages war auch der neue deutsch-französische Wahlgüterstand.
Der Berichterstatter referierte aktuelle Rechtsprechung insbesondere des BGH zu § 1579 BGB und Werner Reinken, Vorsitzender Richter am OLG Hamm brachte die aktuelle Rechtsprechung zum Familienrecht aus dem letzten Jahr, insbesondere der neuesten Entscheidung der Obergerichte zu verschiedenen Problemen des Familienrechts.
Bemerkenswert ist, dass die Veranstaltung jedes Jahr perfekt von Herrn Kollegen Dr. Kleffmann und seinem Team vorbereitet wird. Hierzu gehört auch ein umfangreicher Tagungsband (441 Seiten), der das Nacharbeiten ermöglichen soll.
Insgesamt eine anstrengende, aber gelungene Tagung.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen