Kleffmann/Klein (Hrsg.)1. Auflage 2011, 1.588 Seiten, 89,00 EUR, Luchterhand Verlag
Der vorliegende Unterhaltskommentar aus dem Jahre 2011 enthält ein neues Konzept der Vermittlung notwendigen Fachwissens im Unterhaltsrecht.
Unterhalt ist das Gebiet, das der Familienrechtler am häufigsten zu bearbeiten hat, beim Trennungsunterhalt, beim Geschiedenenunterhalt, beim Kindesunterhalt minderjähriger Kinder, bei den Phasen der Ausbildung (Ausbildungsunterhalt volljähriger Kinder) und beim Unterhaltsanspruch des Elternteils eines nichtehelichen Kindes (§ 1615l BGB – RA Schwolow).
Die beiden Herausgeber, die im Wesentlichen alle Teilbereiche mit Ausnahme des § 1615l BGB selbst geschrieben haben, sind sehr erfahrene Fachanwälte für Familienrecht und seit Jahren in der Fortbildung engagierte Kollegen. Beide sind durch die Tätigkeit in der Zeitschrift FuR, aber auch durch zahlreiche andere Buchprojekte ausgewiesene Experten.
Der Kollege Klein ist seit Jahren auch in der aktiven Rolle des Dozenten von zahlreichen Anwaltsfortbildungen. Der Kollege Dr. Kleffmann ist Leiter des Fachinstituts Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltsinstitut und organisiert seit Jahren die umfangreiche Jahrestagung im Familienrecht in Köln mit zahlreichen Referentinnen und Referenten.
Das Buch ist klar gegliedert:
Im Teil 1 sind alle unterhaltsrechtlichen Vorschriften kommentiert. Er umfasst alleine, einschließlich der Vorschriften zum § 1615l BGB, etwa ⅔ des Buches.
Die besonders wichtigen Bereiche von § 1578b BGB werden von Herrn Kollegen Klein in 82 Seiten abgehandelt. Wichtig ist vor allem die ausführliche Darstellung verschiedener OLG-Entscheidungen zu dieser nach wie vor neuen Befristungsvorschrift.
Gleiches gilt auch für § 1579 BGB, der in ähnlicher Form abgehandelt wird. Auch hier sind insbesondere OLG-Entscheidungen im Einzelnen aufgeführt, z.B. zu dem neuen § 1579 Nr. 2 BGB, der neuen Vorschrift nach der Unterhaltsrechtsreform, in Kraft seit 1.1.2008 (Beschränkung oder Versagung des Unterhalts wegen verfestigter Lebensgemeinschaft des Unterhaltsgläubigers).
Teil 2 enthält die Einkommensermittlung, die seit Jahren von Herrn Kollegen Dr. Kleffmann in vielen Veröffentlichungen thematisiert worden ist. Einschließlich der aktuellen Tabellen und Leitlinien handelt es sich hierbei um einen Umfang von rund 240 Seiten.
Bei der Einkommensermittlung habe ich auch die Frage der Grundsicherung geprüft, nicht zuletzt im Hinblick auf das neue Urteil des OLG Düsseldorf (Anwaltsregress bei fehlendem Hinweis auf Inanspruchnahme von Grundsicherung). Auch wenn dieses Urteil vom 31.1.2012 (in diesem Heft, S. 449 m. Anm. Günther) natürlich noch nicht in dem Kommentar zu finden ist, kann die grundsätzliche Frage des Vorrangs der Grundsicherung vor dem Unterhaltsanspruch beim volljährigen Kind bei Erwerbsminderung als überschaubar festgestellt werden (Seite 1341).
Ähnlich präzise sind die Ausführungen zu BAföG-Leistungen, häufig unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen (OLG Schleswig FamRZ 2006, 571).
Zusammengefasst lässt sich feststellen, dass hier ein Kommentar entstanden ist, der von engagierten Anwälten für Anwälte(innen) gemacht worden ist.
Autor: Klaus Schnitzler
Klaus Schnitzler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Euskirchen