Wie bereits eingangs erwähnt wurde, erschöpfte sich der Gegenstand der Konferenz nicht in der Vorstellung der Prinzipien zum ehelichen Güterrecht. Neben diesem Blick in die Vergangenheit erlaubte sich die Konferenz auch einen Blick in die Zukunft und damit auf bevorstehende Entwicklungen des Familienrechts in Europa.
So berichteten Prof. Dr. Andrea Bonomi und Dr. Milo Haapka über die Bestrebung des europäischen Gesetzgebers, Verordnungen bezüglich des ehelichen Güterrechts und des Güterrechts eingetragener Partnerschaften zu erlassen. Die vorgeschlagene Verordnung im Bereich des ehelichen Güterrechts wurde von Prof. Dr. Bonomi als notwendiges Instrument begrüßt, da bisher keine einheitliche Regelung existiere. Er kritisierte jedoch, dass in dem Entwurf der erste gemeinsame Wohnsitz der Ehegatten nach der Eheschließung der Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des anzuwendenden Rechts sei. Dieser Umstand führe vermutlich zu einer erhöhten Anwendung ausländischen Rechts und stehe nicht mit den bisher geschaffenen europäischen Instrumenten in Einklang. Im Zusammenhang mit den Bemühungen um den Erlass einer Verordnung im Bereich des Güterrechts eingetragener Partnerschaften wies Dr. Milo Haapka darauf hin, dass ein zentrales Problem dieser Bestrebungen die unterschiedliche Akzeptanz des Instituts der eingetragenen Partnerschaft sei – als Alternative zur klassischen Form der Ehe und insbesondere als Möglichkeit homosexueller Paare, eine staatlich anerkannte Verbindung einzugehen. Aus diesem Grund enthalte der Entwurf besondere Regelungen, wie etwa die Kompetenz des angerufenen Gerichts, sich für unzuständig zu erklären, wenn das Institut der eingetragenen Partnerschaft im lex fori nicht anerkannt sei.
Ein weiteres zentrales Thema war der rechtliche Umgang mit nicht formalisierten Partnerschaften. Diese Thematik war auch deshalb von besonderem Interesse, da sich die CEFL, wie Prof. Dr. Boele-Woelki mitteilte, in ihrer Arbeit in den kommenden Jahren mit dieser Problematik beschäftigen und ihre Ergebnisse in drei Jahren auf der nächsten Konferenz vorstellen wird.
Von Prof. Dr. Tone Sverdrup wurde der Umgang mit diesen Partnerschaften in Skandinavien vorgestellt. Sie zeigte auf, dass in den skandinavischen Ländern auf die erheblich gestiegene Anzahl nicht formalisierter Partnerschaften – bereits jedes vierte Paar lebe dort in einer solchen Partnerschaft zusammen – unterschiedlich reagiert worden sei: Während in Schweden ein gesetzliches Anrecht auf die Hälfte der gemeinsamen Wohnung und des Hausrats bei einer Trennung bestehe, sei in den anderen Ländern ein Ausgleich nur vorgesehen, wenn es zu einer ungerechtfertigten Bereicherung gekommen sei (so in Dänemark und Finnland) oder der eine Partner indirekt zum Vermögensaufbau beigetragen habe (so die Situation in Norwegen).
Prof. Anne Barlow ergänzte diesen Vortrag um die Perspektive einer Juristin des Common Law. Sie betonte, dass die Regierungen in England und Wales davon abgesehen hätten, gesetzliche Ansprüche von Personen in einer nicht formalisierten Partnerschaft zu schaffen. Angesichts der zunehmenden Anzahl dieser Paare seien jedoch sowohl in Schottland als auch in Irland entsprechende Anspruchsgrundlagen geschaffen, die indes hinter den vergleichbaren Ansprüchen von Ehepaaren zurückbleiben würden.
Die Referentinnen stellten auf die Frage nach einer Definition der nicht formalisierten Partnerschaft hin heraus, dass es an einer einheitlichen und übergreifenden Definition dieser Partnerschaften fehle. Vielmehr werde der Begriff auf unterschiedliche Weise bestimmt. Prof. Dr. Sverdrup merkte zudem an, dass nicht die Unmöglichkeit der Begriffsbestimmung Ursache für das Fehlen von gesetzlichen Regelungen sei, sondern die Furcht der Gesetzgeber davor, durch eine Kodifikation der nicht formalisierten Partnerschaft das Institut der Ehe zu untergraben.
Am letzten Tag der Konferenz wurden die grenzüberschreitende Familie und neue Konzepte der Elternschaft in den Mittelpunkt gestellt.
Zu Beginn referierte Prof. Dr. Marie-Claire Foblets über die Situation grenzüberschreitender Familien in Europa – allerdings betrachtet aus dem Blickwinkel des marokkanischen Familienrechts. Sie machte in diesem Zusammenhang auf die Unvereinbarkeit des in Europa vorherrschenden Ehebegriffs und des Begriffs nach marokkanischem Recht, der die Polygamie mit einschließt, aufmerksam und wies zugleich auf eine ungewollte Nebenfolge der fehlenden Anerkennung dieses Ehebegriffs hin: Männer, die nach marokkanischem Recht legal mit mehreren Frauen verheiratet seien, wären gezwungen, sich bei einer Übersiedlung nach Europa für eine der Frauen zu entscheiden und die übrige(n) Ehefrau(en) ungeschützt zurückzulassen.
Im Anschluss wurde der Fokus von Prof. Dr. Anna Singer und Dr. Christine Budzikiewicz auf die veränderte Form der Familie gelegt. Beide zeigten auf, dass durch die gesellschaftliche Entwicklung einerseits und den medizinischen Fortschritt andererseits neben die klassische Familie – basierend auf...