Für alle EU-Staaten mit Ausnahme von Großbritannien, Irland und Dänemark ist die EuErbVO am 16.8.2012 in Kraft getreten. Seit dem 17.8.2015 ist sie auch in der Bundesrepublik anwendbar. Vorangegangen war am 21.5.2015 das Gesetz zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften. Diesem Gesetz des Bundestages hat der Bundesrat am 12.6.2015 zugestimmt und das Gesetz ist am 17.8.2015 in Kraft getreten (BGBl I 051/1042).

Seit langem ist eine Neuordnung des internationalen Erbrechts im Gespräch. Das jetzt geltende Gesetz enthält die entsprechenden Durchführungsbestimmungen zur EuErbVO (vgl. insofern auch den umfangreichen Aufsatz von Grziwotz "Einheitliches Internationales Erbrecht in Europa", FF 2014, 487 ff. und Döbereiner, NJW 2015, 2449, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht und zur Änderung von Vorschriften zum Erbschein).

Autor: Klaus Schnitzler

Klaus Schnitzler

FF 11/2015, S. 437 - 438

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