Anmerkung der Red.: Die Entscheidung ist vollständig abgedruckt in NJW 2016, 2322 m. Anm. Rauscher S. 2327 = FamRZ 2016, 1251. Vgl. auch A. Fischer, NZFam 2016, 657 und Campbell, NZFam 2016, 721.

FF 11/2016, S. 453 - 458

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