Am Samstag verstarb die ehemalige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Jutta Limbach im Alter von 82 Jahren in Berlin friedlich im Kreis ihrer Familie. Die Trauerfeier und die Beisetzung finden im engsten Familienkreis statt.
Frau Prof. Dr. Jutta Limbach studierte Rechtswissenschaften in Berlin und Freiburg. Sie wurde 1966 an der Freien Universität Berlin promoviert. Ihrer Habilitation im Jahr 1971 folgte 1972 die Berufung zur Professorin für bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht und Rechtssoziologie an der Freien Universität Berlin. Von 1989 bis 1994 war Frau Prof. Dr. Jutta Limbach Senatorin für Justiz des Landes Berlin.
Am 24.3.1994 wurde sie zur Vizepräsidentin des Bundesverfassungsgerichts und Vorsitzenden des Zweiten Senats und am 14.9.1994 zur Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Zu ihrer Dezernatszuständigkeit gehörte insbesondere das Parlamentsrecht. Als Berichterstatterin bereitete sie unter anderem das Urteil zur Zulässigkeit von Auslandseinsätzen der Bundeswehr (BVerfGE 90, 286) vor. Unter ihrem Vorsitz traf der Zweite Senat zahlreiche wichtige Entscheidungen, beispielsweise zur Strafbarkeit früherer DDR-Agenten und "Stasi"-Mitarbeiter wegen ihrer Spionagetätigkeit (BVerfGE 92, 277), zur Teilnahme Deutschlands an der europäischen Währungsunion (BVerfGE 97, 350), zum Kinderexistenzminimum (BVerfGE 99, 246; 99, 268 und 99, 273) und zum Länderfinanzausgleich (BVerfGE 101, 158).
Am 10.4.2002 schied Frau Prof. Dr. Limbach mit Vollendung des 68. Lebensjahres aus ihrem Amt aus.
Als Präsidentin vertrat Frau Prof. Dr. Limbach das Bundesverfassungsgericht in einer Art und Weise, die Maßstäbe setzte, und zwar in einer Zeit, die für die Akzeptanz des Gerichts und seiner Rechtsprechung in der Gesellschaft nicht immer einfach war. Nicht nur aufgrund ihres umsichtigen und zugewandten Führungsstils, sondern auch wegen ihres engagierten öffentlichen Eintretens für die Fundamente des demokratischen Verfassungsstaates gehört sie zu den prägenden Richterpersönlichkeiten des Bundesverfassungsgerichts und genießt innerhalb und außerhalb des Gerichts höchstes Ansehen.
Ihre außergewöhnlichen Verdienste wurden mit zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt. Dazu zählen unter anderem das Große Goldene Ehrenzeichen der Republik Österreich (1998), der Preis "Justice in the World" der Internationalen Richtervereinigung (2000), das Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (2002), der Heinz-Herbert-Karry-Preis für ihren mutigen und engagierten Einsatz für die Kultur und Rechtskultur (2003) und der Max-Friedlaender-Preis des Bayerischen Anwaltverbands für ihr unbeirrbares Vertrauen in die Grundrechte der Verfassung (2003).
Eine Gedenkfeier für Frau Prof. Dr. Jutta Limbach wird zu einem späteren Zeitpunkt im Bundesverfassungsgericht stattfinden.
Pressemitteilung des BVerfG Nr. 64/2016 v. 12.9.2016
FF 11/2016, S. 426